Urteil in Dessau Lebenslange Haft für Mord an chinesischer Studentin

Dessau-Roßlau (dpa) - Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den Vergewaltiger und Mörder einer chinesischen Studentin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine mitangeklagte Ex-Partnerin erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen sexueller Nötigung.

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Zudem wurden beide zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von insgesamt 60 000 Euro verurteilt. Beide nahmen das Urteil ohne Regung entgegen.

Die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt sprach von einem „unfassbaren Verbrechen“. Die Studentin habe ihr Leben lassen müssen, damit die Angeklagten ihre sexuellen Fantasien hätten ausleben können.

Die chinesische Studentin war am 11. Mai 2016 beim Joggen in Dessau in Sachsen-Anhalt abgefangen worden. In einer leerstehenden Wohnung wurde sie brutal vergewaltigt und zu Tode gequält, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Die Ermittler hatten am Tatort zahlreiche Spuren der beiden Angeklagten und der Studentin gefunden. Die entstellte Leiche mit zahlreichen Verletzungen am gesamten Körper war am 13. Mai nach aufwendiger Suche unter einer Konifere in der Nähe des Tatortes gefunden worden.

Mehr als acht Monate lang dauerte der Prozess am Landgericht. Der Angeklagte schwieg und nahm teilnahmslos an den mehr als 30 Verhandlungstagen teil. Für Brisanz in dem Fall sorgte auch, dass seine Eltern Polizisten sind. Es hatte zeitweise den Verdacht gegeben, die Eltern könnten Einfluss auf die Ermittlungen genommen haben. Das bestätigte sich aber nicht.

Seine Ex-Partnerin, eine dreifache Mutter, hatte vor Gericht beteuert, sie habe die Chinesin zwar angelockt und sei bei der Vergewaltigung dabei gewesen. Bei den Misshandlungen, die schließlich zum Tod führten, sei sie aber nicht dabei gewesen.