Urteil Lebenslange Haft für Polizistenmord an Heiligabend
Limburg (dpa) - Es sah aus wie ein Routineeinsatz, doch er endete tödlich: Für seine Messerattacke auf zwei Polizisten im hessischen Herborn ist ein 28-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Limburg sprach den Mann unter anderem des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, begangen bei einer einfachen Personenkontrolle an Heiligabend 2015. Der Angeklagte habe aus „tief verwurzelter Polizeifeindlichkeit“ gehandelt, befand das Gericht. Es erkannte zudem auf die besondere Schwere der Schuld, was eine Haftentlassung des Angeklagten nach 15 Jahren ausschließt.
Zur Überzeugung der Richter hatte der 28-Jährige vor fast einem Jahr, am 24. Dezember 2015, einen damals 46-jährigen Beamten erstochen und dessen ein Jahr älteren Kollegen lebensgefährlich verletzt. Der Vorsitzende Richter sprach von einem „brutalen und erbarmungslosen Vorgehen des kampferprobten Angeklagten“, das er am „Fest des Friedens“ begangen habe. Die Tat sei „zutiefst verachtenswert“.
Der mehrfach wegen Gewalttaten vorbestrafte 28-Jährige war am Morgen des 24. Dezember in einem Regionalzug als Schwarzfahrer unterwegs und aggressiv aufgefallen. Der Schaffner rief die Polizei, am Herborner Bahnhof stiegen dann die beiden Beamten hinzu. Nach Überzeugung des Gerichts griff der Angeklagte den 46-Jährigen sofort mit einem Messer an und attackierte auch den wenige Sekunden später eintreffenden Kollegen. Ehe er starb, feuerte der 46-Jährige noch zwei Schüsse auf den Angreifer ab. Dieser wurde verletzt und ließ von dem anderen Beamten ab.
Das Zusammentreffen mit der Polizei sei für den Angeklagten die Möglichkeit gewesen, seine polizeifeindliche Gesinnung und seine bereits seit längerem gehegten Tötungsfantasien auszuleben, sagte der Vorsitzende. Allein wegen ihrer Zugehörigkeit zur Polizei habe der 28-Jährige den Beamten „das Recht auf Leben“ abgesprochen und zugestochen. Der 46-jährige Beamte, Vater von vier Kindern, starb noch am Tatort, sein Kollege überlebte dank ärztlicher Hilfe seine schweren Verletzungen. Er ist aber bis heute dienstunfähig.
Das Landgericht hatte den Fall seit Juni verhandelt. Ende September stellten die Prozessbeteiligten bei einem Ortstermin am Herborner Bahnhof die Sicht- und Lichtverhältnisse zur Tatzeit nach. Grund waren die Angaben des Angeklagten, die dessen Verteidiger vorgetragen hatte: Er habe die beiden Beamten nicht wahrgenommen, weil er auf sein Spiegelbild in der Fensterscheibe des Zuges konzentriert gewesen sei. Zugestochen habe er, weil er einen Angriff von Rockern befürchtet habe und sich verteidigen wollte. Dieser Einlassung schenkte das Gericht aber keinen Glauben.
Vor wenigen Wochen war der Prozess kurz vor seinem Ende ins Stocken geraten, weil die Verteidigung immer neue Beweisanträge stellte. Dadurch mussten auch die Plädoyers mehrfach wiederholt werden. Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage weitgehend an. Der Verteidiger hatte eine Notwehrsituation gesehen und auf Freispruch plädiert. Er kündigte an, Revision einlegen wollen.