Die damals 37-jährige behinderte Tochter überlebte knapp. Motiv für die Tat sollte laut Anklage die jahrelange große Lärmbelästigung durch die Familie gewesen sein. Das Schwurgericht sah auch eine besondere Schwere der Schuld als erwiesen an, so dass keine vorzeitige Entlassung aus der Haft möglich ist. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.