Urteil Lehrer wegen Behandlung eines Wespenstichs verurteilt
Cochem · Zwei Lehrer hatten es wohl nur gut gemeint, als sie den Wespenstich eines Schülers behandelten. Ein Gericht sah das etwas anders.
Weil sie den Wespenstich eines Schülers mit einer erhitzten Gabel behandelten, sind zwei Lehrer vom Amtsgericht Cochem wegen Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Insekt hatte den Schüler einer Schule im hessischen Rodgau nahe Offenbach bei einer Klassenfahrt im Mai 2017 in einer Jugendherberge in Rheinland-Pfalz gestochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde am Donnerstag verkündet, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Zuvor hatten Medien darüber berichtet.
Ein Lehrer muss wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall 90 Tagessätze zu 30 Euro zahlen - insgesamt 2700 Euro. Laut Urteil hatte er dem damals 14-jährigen Schüler den mit einem Feuerzeug erhitzten Griff einer Gabel auf dessen Wespenstich an der Hand gedrückt.
Eine Kollegin habe die dadurch entstandene Brandblase aufgeschnitten und eine Creme aufgetragen. Die Lehrerin wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in einem minderschweren Fall sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt - insgesamt 2500 Euro.
Medien hatten unter Berufung auf den Anwalt des Schülers berichtet, dieser habe wegen der Verbrennung lange Zeit einen Schutzhandschuh tragen müssen.