Härtere Strafen Maas: Mindestens sechs Monate Haft für Wohnungseinbrüche

Berlin (dpa) - Justizminister Heiko Maas will Wohnungseinbrüche künftig härter bestrafen. „In Zukunft wird jeder Wohnungseinbruchsdiebstahl eine Mindeststrafe von sechs Monaten zur Folge haben.

Foto: dpa

Diese Untergrenze darf dann in keinem einzigen Fall mehr unterschritten werden“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Verschärfung war bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden.

Maas sprach sich dafür aus, dass es bei Einbruchsdiebstählen im Strafrecht keine minder schweren Fälle mehr gebe. Es könne dann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden. „Noch vor Weihnachten werden wir einen Gesetzentwurf vorlegen“, kündigte der Minister an. Zudem müsse die Aufklärungsquote dringend steigen. Dazu seien deutlich mehr Polizisten nötig, mit dem Bundeshaushalt 2017 kämen weitere 2000 Stellen hinzu.

Zugleich plant Maas besonders schwere Fälle von Gewalt gegen Polizisten per Gesetz mit mindestens sechs Monaten Haft bestrafen. „Polizisten werden alltäglich brutal attackiert, ob von rechten Reichsbürgern oder linken Autonomen, auch mit Waffen. Das ist völlig inakzeptabel“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „In besonders schweren Fällen soll es eine Mindeststrafe von sechs Monaten geben“, kündigte Maas an. Mit dem neuen Gesetz wolle man auch Rettungskräfte und Feuerwehrleute besser vor Angriffen schützen.

Die Definition besonders schwerer Fälle von Gewalt solle deutlich ausgeweitet werden. „Wenn ein tätlicher Angriff - etwa bei Demonstrationen - gemeinschaftlich von mehreren Personen verübt wird, soll dies als besonders schwerer Fall gewertet werden“, sagte Maas. Dies gelte auch, wenn ein Angreifer eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mit sich führe - „egal, ob er sie auch einsetzen will“.

Die große Koalition hatte sich am 10. November ein neues Sicherheitspaket angekündigt, zu dem auch der Schutz von Polizisten gehört. Maas kündigte Mitte November an, den Gesetzentwurf bis Ende des Jahres vorzulegen.