Bande war im Rhein-Kreis Neuss aktiv Falsche Polizisten zu Haftstrafen verurteilt
Neuss. · (mape) Das Landgericht Düsseldorf hat die Mitglieder einer internationalen Betrügerbande zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Männer müssen für bis zu sechs Jahre in Haft. Sie hatten in Neuss und Umgebung Senioren um insgesamt 800 000 Euro betrogen.
Eine Sonderkommission der Neusser Kripo hatte der Bande im Februar 2020 das Handwerk gelegt.
Die größte Beute hatten die Männer in Neuss gemacht. Bei einem Rentner hatte sich die Bande telefonisch gemeldet, der Anrufer gab sich als Kripobeamter mit Namen „Kropp“ aus. Der falsche Polizist erklärte dem hochbetagten Opfer, dessen Geld sei bei der Bank nicht mehr sicher, die Filiale des Geldinstitutes sei von einem „kriminellen Clan“ unterwandert worden. Letztlich ließ sich der Rentner dazu verleiten, 120 000 Euro von seinem Konto abzuholen. Das Geld übergab er vor seiner Haustür an ein Mitglied der Betrügerbande.
Ähnliche Taten gelangen der Bande unter anderem in Köln, Düsseldorf, Tübingen, Hilden und Mettmann. Mal platzierten die Geschädigten mehrere zehntausend Euro in bar im Vorgarten, mal waren es kiloweise Gold, Sparbücher, Schmuck oder Münzen. Nach drei Monaten und einer Serie von insgesamt elf Taten konnte die Neusser Kriminalpolizei der Gruppierung das Handwerk legen. Im Prozess hatten die Angeklagten angegeben, sie hätten gar nicht gewusst, dass sie Teil einer Betrugsmaschinerie gewesen seien. Das nahm ihnen die zuständige Richterin nicht ab. „Es war Ihnen allen bewusst, dass sie Senioren um das gesamte Vermögen bringen“, sagte sie in der Urteilsbegründung.
Mit dem Urteil war die zuständige Strafkammer weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die hatte bis zu sieben Jahre Haft gefordert. Vier der Angeklagten wurden zu Strafen zwischen vier und sechs Jahren Gefängnis verurteilt, ein Komplize kam wegen einer geringen Tatbeteiligung mit einer Bewährungsstrafe davon. Gut möglich, dass sich nun der Bundesgerichtshof mit den „falschen Polizisten“ befassen muss. Zwei Verteidiger kündigten an, gegen die Entscheidung Revision einlegen zu wollen.