Mann schießt Ex-Freundin nieder und flüchtet bewaffnet

Großfahndung in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Vor den Augen von Schülern schießt ein Mann seine Ex-Freundin nieder und verletzt sie lebensgefährlich. Auf der Flucht überfällt der Bewaffnete eine Autofahrerin und raubt ihr den Wagen.

Bad Zwischenahn/Oldenburg (dpa). Vor den Augen mehrerer Schüler hat ein 26 Jahre alter Mann seine Ex-Freundin in Bad Zwischenahn (Niedersachsen) angeschossen und lebensgefährlich verletzt. Anschließend raubte der Bewaffnete einer Autofahrerin ihren Wagen und flüchtete, wie die Polizei der Stadt am Donnerstag mitteilte. Die Polizei leitete eine Großfahndung ein, die sich auch auf das benachbarte Nordrhein-Westfalen erstreckt.

Die Tat geschah den Angaben zufolge am Morgen gegen 8 Uhr an der Bushaltestelle einer Schule. Die 24 Jahre alte Frau wurde von zwei Schüssen in die Brust getroffen. Sie kam mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus. Als Grund für die Tat nehmen die Ermittler an, dass der Mann die Trennung der Frau von ihm nicht verkraftet hat. Sie hatte unmittelbar vor der Tat ein Mädchen zu der Schule gebracht.

Der Täter versuchte zunächst, mit seinem eigenen Auto zu flüchten, wie Polizeisprecher Mattias Piszczan sagte. Als er in unmittelbarer Nähe des Tatorts einen Unfall verursachte, zwang er die Fahrerin eines anderen Autos mit seiner Schusswaffe zum Aussteigen und raste mit ihrem Wagen davon.

Die Polizei fahndet mit einem Großaufgebot nach dem Täter. Zum Fluchtweg machten die Beamten keine genauen Angaben. Die Fahndung wurde aber auf den Bereich um Osnabrück und auf Nordrhein-Westfalen ausgedehnt, weil der Verdächtige möglicherweise in diese Richtung unterwegs war.

Der Unterricht an der Schule lief am Vormittag zunächst normal weiter. Später holten nach Angaben des Polizeisprechers jedoch zahlreiche Eltern ihre Kinder ab. Mehrere Schüler hatten die Schüsse und den folgenden Einsatz von Polizei und Rettungskräften miterlebt. Ein Zusammenhang zwischen dem Verbrechen und der Schule besteht der Polizei zufolge nicht.