Zwischen 2012 und 2014 hatte der Mann mehr als 50 Männern und Frauen Botox und Silikon gespritzt. Geschädigte hatten nach dem Eingriff über schmerzhafte Schwellungen und Taubheitsgefühle geklagt.
Positiv auf das Strafmaß wirkten sich nach Angaben der Richterin das Geständnis des Angeklagten und dessen psychische Erkrankung aus. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen der Drogensucht des 31-Jährigen lehnte das Gericht ab. Die Staatsanwaltschaft hat fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und Missbrauchs von Titeln gefordert. Die Anwälte plädierten auf eine vierjährige Freiheitsstrafe. Er hatte ein Geständnis abgelegt.