Milchschaum vor Gericht: „Nur Bläschen und Plörre“
Wuppertal (dpa) - Viel Aufwand für ein bisschen Schaum: In einem Rechtsstreit um die Frage, was ein ordentlicher Cappuccino ist, fürchtet das Wuppertaler Landgericht eine „monströse Beweisaufnahme“.
Es müssten ein Kaffee-Experte und ein technischer Sachverständiger mit Gutachten beauftragt werden, wenn sich die Streitparteien nicht auf einen Vergleich einigten, warnte der Vorsitzende Richter am Mittwoch.
Der Kläger aus Solingen verlangt 849 Euro Kaufpreis für einen Kaffee-Vollautomaten zurück, weil der aus seiner Sicht keinen vernünftigen Schaum ausspuckt. Doch die Klage habe „keine Aussicht auf Erfolg“, ließ der Richter bereits wissen. Der Solinger Schaum-Liebhaber („Das ist für mich das Wichtigste“) war bereits in der ersten Instanz unterlegen, wollte die Schlappe aber nicht auf sich sitzen lassen und sich vor allem nicht mit miesem Automaten-Cappuccino abfinden.
Er legte Berufung ein, über die nun am Mittwoch verhandelt wurde. Ein vom Amtsgericht eingeholtes Sachverständigen-Gutachten verwarf das Landgericht sogleich als unbrauchbar. Der damalige Sachverständige hatte lediglich zwei Tassen Cappuccino mit dem Gerät gebraut und dann befunden: Der Cappuccino aus der Maschine sei mit solchem Milchschaum mangelhaft und weit von einem echten Cappuccino entfernt.
Der Solinger Kaffee-Liebhaber hatte sich geärgert: „Nur Bläschen und Plörre“ habe das Gerät ausgespuckt. Er reklamierte. Zunächst wurde der sogenannte Cappuccinator ausgewechselt, dann der Milchbehälter - ohne den gewünschten Erfolg. Schließlich wurde das gesamte Gerät ausgetauscht - aber auch der neue Automat versagte nach kurzer Zeit den gewünschten und von ihm so geliebten Schaum.
Daraufhin war der Solinger vom Kauf zurückgetreten und hatte sein Geld zurück verlangt. Schließlich werde auf der Verpackung ausdrücklich mit gutem Schaum geworben und fester Milchschaum gezeigt - und auf genau den komme es ihm an. Doch nun bestritt der Elektromarkt als Verkäufer, dass ein Mangel vorliegt - und wurde prompt verklagt.
Was ist die rechtlich gültige Definition von Cappuccino? Das Gericht recherchierte und förderte Erstaunliches zutage: Im Mutterland des Cappuccinos, in Italien, werde fester Milchschaum keineswegs durchweg als Pflicht-Bestandteil angesehen. Dass der Begriff „Cappuccino“ von „Kapuze“ stamme, nämlich der aus Milchschaum, sei auch bloß ein in Deutschland weit verbreiteter Irrtum. Es komme außerdem auf den Erwartungshorizont eines durchschnittlichen Käufers an, betonte das Gericht.
Der Vergleichsvorschlag des Gerichts: Beide Seiten tragen ihre Gerichtskosten selbst und der Schaumfreund bekommt 500 der 849 Euro zurück. Damit könnten sie wohl leben, signalisierten die Parteien. Es fehle aber noch die Zustimmung des Weltkonzerns Philips. Der hat das Gerät der Marke Saeco hergestellt. Sollte der Schaumstreit nicht binnen 14 Tagen beigelegt sein, wird das Gericht am 10. April eine Entscheidung verkünden.