Es kann durchaus sein, dass per Gesetz eine Mindestgröße festgelegt wird, die dann für alle Bewerber gilt.
Tatsächlich ist es nicht nachvollziehbar, warum es bei der Bundespolizei gar keine Regelung und in vielen Bundesländern völlig andere Bestimmungen gibt. Die fünf Klägerinnen hängen jetzt erst einmal in der Luft, denn schon im September wird über die Neueinstellungen entschieden. Hier sollte das Land, wie vom Richter angeregt, eine Ausnahmeregelung zulassen. Immerhin wissen die Frauen, was sie wollen und wie man sich durchsetzt. Das kann im Polizeidienst nicht schaden.