Düsseldorf 1,61 Meter große Frau klagte: Gericht kippt Mindestgröße für Polizisten

Fünf junge Frauen hatten Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht hält die Regelung für verfassungswidrig und fordert ein Gesetz.

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Düsseldorf. Den ersten Teil der Aufnahmeprüfung zum gehobenen Dienst der Polizei hatte Johanne Fee Dillmann bereits erfolgreich absolviert. Dann ging es zur medizinischen Untersuchung. Dabei wurde festgestellt, dass die 22-Jährige nur 1,615 Meter groß ist. Damit war das Bewerbungsverfahren zunächst beendet. Denn laut Erlass des NRW-Innenministeriums müssen Frauen mindestens 1,63 Meter groß sein, wenn sie in den Polizeidienst eintreten wollen, Männer sogar 1,68 Meter.

Johanna Fee Dillmann wollte das nicht hinnehmen, ebenso wie vier andere abgelehnte Bewerberinnen, die vor das Düsseldorfer Verwaltungsgericht zogen. Die fünf jungen Damen hatten mit ihrer Klage zunächst Erfolg. Das Gericht kippte den gesamten Erlass zur Mindestgröße. Denn es hält die Regelung für verfassungswidrig, weil männliche Bewerber benachteiligt werden. Nun sei der Gesetzgeber gefordert.

Wie der Vorsitzende Richter Andreas Müller erklärte, sei gegen eine Mindestgröße grundsätzlich nichts einzuwenden. Aufgrund der Lage bei Großeinsätzen wie dem G20-Gipfel oder schweren Verkehrsunfällen, bei denen Verletzte geborgen werden müssen, sei es nicht zumutbar, „wenn Polizisten ständig um Hilfe schreien müssen, weil sie zu klein sind.“

Nicht zulässig sei, wenn Unterschiede zwischen Männern und Frauen gemacht werden: „Grundsätzlich ist auch ein männlicher Bewerber mit 1,63 Metern Körpergröße geeignet, Polizeibeamter zu werden.“ Die fünf Zentimeter „Aufschlag“ bei männlichen Kandidaten seien eine Maßnahme zur Frauenförderung, die mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sei.

Müller führte das Beispiel eines 1,67 Meter großen Bewerbers an. Der werde erst gar nicht zu dem Auswahlverfahren zugelassen, obwohl er möglicherweise deutlich besser qualifiziert ist als eine vier Zentimeter kleinere Konkurrentin. Müller: „Sie schließen die besten Männer aus.“ Weil in dem Fall Grundrechte berührt werden, könne das nicht einfach mit einem Erlass des Innenministeriums entschieden werden. Das müsse per Gesetz festgelegt werden. Das Gericht regte zudem an, eine „Grauzone“ bei Bewerbern zu schaffen, die sich an der Grenze einer Mindestgröße befinden. Jemand, der knapp unter 1,63 Metern groß, aber sehr sportlich ist, könne durchaus der bessere Kandidat sein.

Was bedeutet das für die Klägerinnen? Grundsätzlich sind die ablehnenden Bescheide aufgehoben. Das Land hat allerdings die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Da es nach dem Urteil im Moment gar keine Regelung zur Mindestgröße gibt, müssten sie eigentlich das Bewerbungsverfahren fortsetzen können, das allerdings im September bereits abgeschlossen ist. „Wir prüfen das jetzt“, sagt Victor Ocansey, Pressesprecher des zuständigen Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Polizeiangelegenheiten. Er begrüßt, dass das Gericht nicht grundsätzlich eine Mindestgröße für Polizeibeamte ablehnt: „Im Zusammenhang mit der zunehmenden Respektlosigkeit gegenüber Polizeibeamtinnen und Beamten und gewalttätigen Angriffen auf diese ist neben anderen Kompetenzen insbesondere eine robuste, körperliche Präsenz zwingend erforderlich.“

Johanna Fee Dillmann sieht das anders: Ich arbeite nebenberuflich bei einem Sicherheitsdienst. Meine Größe war noch nie ein Problem.“