Düsseldorf. Eine Bewerberin für den Polizeidienst klagt in Düsseldorf gegen die vorgeschriebene Mindestgröße für Polizistinnen. Die Klägerin ist 161,5 Zentimeter groß und damit eineinhalb Zentimeter zu klein für den Dienst. Das Verwaltungsgericht verhandelt den Fall am Dienstag (10.00 Uhr) und will anschließend eine Entscheidung verkünden. Am selben Tag stehen noch zwei ähnliche Klagen an.
Nordrhein-Westfalen hat 2006 eine Mindestgröße für den Polizeidienst eingeführt. Demnach müssen männliche Bewerber mindestens 1,68 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Ein Sprecher des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten betonte vor dem Verfahren, eine gewisse Körpergröße und körperliche Präsenz sei auch angesichts zunehmender Respektlosigkeit wichtig, um sachgerecht bei der Polizei arbeiten zu können. In diesem Jahr stellt NRW 2300 Nachwuchs-Polizisten ein. dpa