Dies sei „sachgerecht und sehr nachvollziehbar“, sagte Richter Andreas Müller vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht bei der Urteilsbegründung (Az. 2 K 766/18).
Geklagt hatte eine 1,60 Meter große Bewerberin aus Duisburg. Sie sei sehr sportlich und habe bereits die Einstellungsverfahren bei der Bundespolizei sowie der Polizei in Niedersachsen und Hessen bestanden, argumentierte ihr Anwalt Thomas Pünder. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso sie für den Polizeidienst in NRW ungeeignet sein sollte. Das sah das Gericht anders: Das Land habe nachvollziehbar dargelegt, dass eine solche Mindestgröße auch zum eigenen Schutz der Polizisten sachgerecht sei. dpa