Düsseldorf Frauen klagen gegen Mindestgröße für Polizistinnen

Kommt es auf die Größe an? Die Mindestgröße für Polizisten in NRW steht erneut auf dem Prüfstand. In Düsseldorf klagen mehrere Frauen, die die Mindestgröße unterschreiten.

Wie groß müssen Polizisten sein?

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Düsseldorf. Sie ist zwar nur 161,5 Zentimeter groß, will aber dennoch in den gehobenen Polizeidienst: Am Düsseldorfer Verwaltungsgericht klagt am kommenden Dienstag (8. August) eine Frau gegen die Mindestgröße für Polizistinnen (Az.: 2 K 7427/17). Am gleichen Tag stehen in Düsseldorf noch weitere ähnliche Klagen von Frauen zur Verhandlung an, denen der Weg in den Polizeidienst verwehrt worden war, teilten Gerichtssprecher mit.

In Nordrhein-Westfalen müssen weibliche Polizeibeamte mindestens 1,63 Meter groß sein. So sieht es ein Erlass vor. Allerdings hatten sich Gerichte in letzter Zeit mehrfach auf die Seite der kleinen Kandidaten geschlagen, die dagegen geklagt hatten.

Für die Mindestgröße von 1,63 Metern für Frauen fehle eine plausible Begründung, hatte unlängst etwa das Verwaltungsgericht in Aachen kritisiert. Der Verweis auf die Einstellungspraxis in anderen Bundesländern genüge nicht. Die Klägerinnen greifen entsprechend die Mindestgröße als willkürlich und sachlich nicht begründet an.

Im vergangenen Jahr hatte bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einem Mann Recht gegeben, der im Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommen war. Er hatte mit 1,66 Metern die Mindestgröße für Polizisten von 1,68 Metern um zwei Zentimeter unterschritten.

Das Land stütze seine Entscheidungen auf veraltete Statistiken und habe keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Gründe für die Mindestgrößen vorgelegt, hatte das Gericht in Gelsenkirchen moniert. Das so gescholtene Land hat dagegen Berufung eingelegt. Am 21. September will sich das Oberverwaltungsgericht in Münster der Größenfrage annehmen. dpa