"Es besteht keine Gesundheitsgefahr, wenn das frisch verpackte Fleisch mit einem bestimmten Gasgemisch angereichert wird. Das Verfahren ist zulässig", teilte eine Ministeriumssprecherin am Montag der Nachrichtenagentur dpa mit.
Wenn sich die Beschaffenheit des Fleisches wegen längerer Lagerung aber ändere, müsse dies gekennzeichnet werden. Die Verbraucherschützer von Foodwatch werfen den Ketten Aldi Nord, Lidl, Marktkauf und Rewe vor, Frischfleisch in Kühltheken zulasten der Qualität mit einem Gasgemisch aufzupeppen.