Verletzungsrisiko Mit Silikonbrüsten in den Polizeidienst? Gericht muss entscheiden
Eine Frau aus Dortmund darf nicht Polizistin werden, weil sie Brustimplantate aus Silikon hat. Das sei ein zu großes Verletzungsrisiko bei robusten Einsätzen, sagt der Polizeiarzt. Die Frau ist gegen das Nein vor Gericht gezogen.
Gelsenkirchen. Sind Brustimplantate aus Silikon ein Hinderungsgrund für die Aufnahme in den Polizeidienst? Mit dieser Frage muss sich am kommenden Mittwoch erneut das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befassen. Eine 31-Jähre alte Frau aus Dortmund hatte sich 2013 für den gehobenen Dienst beworben. Der Polizeiarzt lehnte ab. Bewerber mit Brustimplantaten seien untauglich für den Dienst. Es bestehe die Gefahr, dass die Einlage bei den manchmal robusten Einsätzen reiße. Die Folge könne eine anhaltende Dienstunfähigkeit sein.
Gegen die Ablehnung setzte sich die Frau zur Wehr und zog gegen das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherrn vor Gericht. Sie sieht sich als Sonderfall, weil ihre Implantate hinter der Muskulatur eingesetzt seien. Notwendig war die Operation aus gesundheitlichen Gründen nicht. Die Implantate seien aus rein kosmetischen Gründen eingesetzt worden, sagte ein Gerichtssprecher.
Weil die Kammer nicht allein über die gesundheitlichen Risiken befinden wollte, wurde im vergangenen Jahr ein Gutachter beauftragt. Am zweiten Prozesstag soll die Expertenmeinung gehört und ein Urteil gefällt werden.
Laut der bundesweit geltenden Polizeiverordnung sind Frauen mit Implantaten in der Brust wegen erhöhter Verletzungsgefahr nicht für den Polizeidienst geeignet. Gerichte urteilen mitunter aber anders.
Gute Chancen hätte die Klägerin aus Dortmund beispielsweise, wenn die Gelsenkirchener Richter einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München folgen. Dort waren die Richter im vergangenen September einer fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen gefolgt. Der Mediziner kam zu dem Schluss, dass bei Implantaten hinter den Muskeln kein erhöhtes Verletzungsrisiko im Polizeidienst besteht.
Die Einschätzung des Polizeiarztes hatte die Kammer als zu pauschal gewertet. Der Polizeiarzt hatte die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst als nicht gegeben eingestuft. Vor allem beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen könnten die Implantate beschädigt werden.
In Baden-Württemberg hatte vor zwei Jahren eine abgelehnte Bewerberin Erfolg, nachdem sie sich direkt an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt hatte. Der Polizeiarzt hatte sie wegen der Silikonimplantate zuvor abgelehnt. (dpa)