Mobilfunkanbieter muss vor Kostenfalle warnen
Schleswig (dpa) - Eine gute Nachricht für Handynutzer kommt vom Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Ein Handykunde muss eine Rechung über 11 500 Euro nicht bezahlen, wenn ihn sein Mobilfunkanbieter nicht über eine Kostenfalle informiert hat.
Der Kunde wusste nicht, dass bei der Einrichtung eines Programms automatisch eine kostenpflichtige Internetverbindung gestartet wird. Indem der Mobilfunkanbieter auf diese Kostenfalle nicht hingewiesen habe, habe das Unternehmen seine Pflichten gegenüber dem Kunden und den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, heißt es in einer am Montag (26. September) veröffentlichten Entscheidung des 16. Zivilsenates des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Aktenzeichen 16 U 140/10).
Ein Kunde hatte von seinem Mobilfunkanbieter bei der Vertragsverlängerung ein neues Handy mit einem Navigationsprogramm erworben. Was er nicht wusste: Als er dieses Programm installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des Kartenmaterials über das Internet, die mehrere Stunden dauerte. Das böse Erwachen kam mit der Handyrechnung über 11 498,05 Euro für 20 Tage. Weil der Kunde sich weigerte, diesen Betrag zu zahlen, zog das Unternehmen vor das Landgericht Kiel und bekam dort in erster Instanz Recht. Dagegen legte der Kunde Berufung ein, so dass sich in zweiter Instanz das OLG in Schleswig mit dem Fall befassen musste.
Die Schleswiger Richter gaben dem Kunden Recht und ließen gegen ihr Urteil keine Revision zu, so dass das Urteil nach Angaben einer Gerichtssprecherin rechtskräftig ist. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass der Käufer eines Handys mit Navigationssoftware davon ausgehe, dass die beim Kauf auf dem neuesten Stand ist. Wenn er sich im Laufe der Installation entscheiden müsse, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen will, dann gehe er zu Recht davon aus, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm nach dem Kaufvertrag zustehende Leistung, nämlich die aktuelle Software, gelangen könne, urteilten die Richter. Statt der geforderten knapp 11 500 Euro müsse er daher nur 35,93 Euro für die Inanspruchnahme weiterer Mobilfunkleistungen zahlen.