Mögliche Vorentscheidung im Fall Debra Milke kommende Woche
Phoenix (dpa) - Im US-Mordverfahren gegen die in Berlin geborene Debra Milke kommt es in Kürze zu einer möglichen Vorentscheidung.
Richterin Rosa Mroz kündigte am Freitag in Phoenix (Arizona) an, bis zur kommenden Woche darüber zu urteilen, ob der Hauptbelastungszeuge gegen Milke in einem geplanten neuen Prozess die Aussage verweigern darf. Der Ex-Polizist Armando Saldate beantragte bei der Anhörung, sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen zu dürfen. Lässt sie das zu, könnte das Verfahren platzen und Milke endgültig auf freien Fuß kommen.
Die Tochter einer Deutschen und eines Amerikaners war im vergangenen Sommer nach rund 24 Jahren Haft - davon 22 Jahren in der Todeszelle - vorläufig entlassen worden. Milke war einst von einer Jury zum Tode verurteilt worden, weil sie 1989 zwei Männer angestiftet haben soll, ihren vierjährigen Sohn Christopher zu töten. Ein Berufungsgericht erklärte das Urteil im März allerdings wegen mangelhafter Beweislage für ungültig. Derzeit ist Milke auf Kaution und mit einigen Einschränkungen in Freiheit.
Saldate hatte in dem Prozess ausgesagt, Milke habe ihm die Tat gestanden. Das Verhör hatte er aber nicht aufgezeichnet. Außerdem gab es keine Zeugen. Milke hätte zudem das Recht auf einen Anwalt gehabt, als sie mit Saldate sprach. Ferner wurde der heute pensionierte Ermittler zwischenzeitlich mehrfach überführt, in anderen Fällen vor Gericht gelogen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft will die Schuld der 49-Jährigen in einem neuen Prozess beweisen und sie wieder zurück in die Todeszelle schicken. Richterin Mroz hatte bereits durchblicken lassen, dass dafür eine neue Aussage von Saldate unablässig wäre. Seine Angaben aus der ersten Verhandlung will sie für einen neuen Prozess nicht erneut verwenden. Das Verfahren würde frühestens 2015 beginnen. Die beiden verurteilten Mörder des Jungen sitzen in der Todeszelle und verweigern jegliche Aussage.
Sowohl Milkes als auch Saldates Verteidiger versuchten, die Richterin am Freitag davon zu überzeugen, dass der Ex-Polizist juristisch berechtigt sei, die Aussage zu verweigern. Sie argumentieren, dass er in Kreuzverhören auch zu Gerichtsfällen befragt werden könne, in denen er als Zeuge nachweislich die Unwahrheit gesagt hatte. Damit mache er sich angreifbar für eine strafrechtliche Verfolgung. In den USA darf laut der Verfassung niemand gezwungen werden, sich mit einer Zeugenaussage selbst zu schaden. Die Richterin machte keine klaren Angaben, wie sie darüber denkt.
Milke und einige Unterstützer waren bei der Anhörung in Phoenix dabei. Auch Christophers Vater zählte zu den Beobachtern. Er gibt sich von der Schuld seiner Ex-Frau überzeugt.