Mord am eigenen Kind - Vater: „Keine Ahnung mehr“

Ein Mann soll seinem Sohn den Schädel erst eingeschlagen und ihn dann mit einer Bohrmaschine traktiert haben - als Rache an seiner Frau. Der Mann erklärte vor Gericht, er könne sich nicht erinnern.

Karlsruhe (dpa). Um sich an seiner Frau zu rächen, soll er den gemeinsamen sechsjährigen Sohn umgebracht haben. Wegen Mordes aus Heimtücke steht ein 43 Jahre alter Mann seit Mittwoch vor dem Karlsruher Landgericht. Laut Anklage kaufte er dem Kind ein neues Spielzeug, lockte es damit in seine neue Wohnung und schlug ihm dort unvermittelt den Schädel ein. Danach habe er dem noch lebenden Jungen den Mund zugeklebt und versucht, ihm mit einem Bohrer den Kopf zu durchbohren.

Zu der grausigen Tat äußerte sich der aus Vietnam stammende Mann zum Prozessauftakt nicht. „Ich habe von dem Ganzen keine Ahnung mehr“, ließ er über seinen Dolmetscher wissen. An den Tattag, Silvester 2010, habe er keinerlei Erinnerung.

Das Kind war schlussendlich an eingeatmeten Speiseresten erstickt, wie eine Obduktion ergab. Die Polizei fand den toten Jungen im Schlafzimmer auf dem Bett. Der Sechsjährige habe arglos gespielt, als ihn der Schlag des Vaters mit einem Mörserstößel völlig unvorbereitet traf, sagte der Staatsanwalt. Das Kind erlitt einen Schädelbruch und erhebliche Verletzungen durch die Attacke mit dem Bohrer.

Vor der Bluttat habe der Mann getrunken. Ärzte stellten knapp 1,4 Promille im Blut fest. Das Motiv sei Rache gewesen, da sich seine Frau von ihm habe trennen wollen. Der Vater von zwei Söhnen räumte Beziehungsstreitereien ein. Er gab auch zu, seine Frau schon einmal mit einem Messer bedroht zu haben, nachdem sie von einer Nacht mit ihrem Geliebten zurückkam. Eine bevorstehende Trennung bestritt der Angeklagte jedoch. Auch habe er nicht gewusst, dass seine Frau die Scheidung einreichen wollte. Vielmehr habe man die neue Wohnung gemeinsam beziehen und um der Kinder willen zusammenbleiben wollen.

Der Angeklagte hatte sich unmittelbar nach der Tat leichte Schnittverletzungen an den Handgelenken zugefügt und sich vom Balkon der Wohnung im zweiten Stock gestürzt. Er kam nur knapp mit dem Leben davon.

Ein Urteil wird nach der Vernehmung mehrerer Zeugen bereits an diesem Donnerstag erwartet (Az.: 1 Ks 100 Js 46/11).