Mord an Obdachlosem: 16-Jähriger soll der Täter sein

Kamp-Lintfort. Ein 16-jähriger Jugendlicher soll imniederrheinischen Kamp-Lintfort einen Obdachlosen getötet haben.Gegen ihn und einen gleichaltrigen mutmaßlichen Komplizen seiHaftbefehl beantragt worden, sagte Staatsanwalt Heinz-Joachim Moseram Freitag in Moers.

Zwei weitere Jugendliche seien ebenfallsverdächtig, müssten aber nicht in Haft, weil ihre Tatbeteiligungderzeit als eher gering eingestuft wird. Sie sollen bei der Tötungdes 51-Jährigen nicht mehr am Tatort gewesen sein.

Die Jugendlichenhätten die Tat zumindest teilweise eingeräumt. Ein vager Hinweis ausder Bevölkerung habe die Ermittler auf ihre Spur gebracht.Nach Angaben der „Bild“-Zeitung behaupten die Jugendlichen, mit dem Obdachlosen in Streit geraten zu sein.

Auf dem zerstörten Handy des Opfers fanden die Ermittler ein 20 Sekunden langes Gespräch, bei dem einer der mutmaßlichen Peiniger zu hören ist. Es soll unmittelbar vor dem Mord aufgenommen worden sein.

Die Polizei hatte die Aufnahme veröffentlicht - daraufhin hatte es zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung gegeben. Der Hinweis, der zum Durchbruch bei den Ermittlungen führte, sei aber nicht aufgrund der Stimmaufnahme erfolgt, sagte Moser.Vermutlich hatte das Opfer versucht, den Mann, der ihndrangsalierte, mit der Handy-Kamera zu filmen. Während auf denBildern nichts zu erkennen ist, ist einer der mutmaßlichen Peinigermit deutlichem Ruhrpott-Dialekt zu hören.

Die Leiche des 51-jährigen Obdachlosen war in der Nacht zumSonntag auf einem Schwimmbad-Parkplatz entdeckt worden. Er lebte dortseit vier Monaten in seinem Kleinwagen, nachdem seine Wohnungausgebrannt war.

Das Auto war von Hieben stark zerbeult, als dieErmittler es entdeckten.Wenige Stunden nach der Veröffentlichung der Tonaufnahmen hattensich bereits mehr als tausend Menschen die Tonaufnahme per Telefonoder über diverse Internet-Portale angehört.Das mitgeschnittene Gespräch endet mit einem lauten Geräusch -vermutlich durch das Zerstören des Handys.

Die Leiche des Obdachlosenhatte schwerste Kopfverletzungen. Der Mann war der Obduktion zufolgean seinem eigenen Blut erstickt. Der Sehbehinderte soll bereitsfrüher von Jugendlichen terrorisiert worden sein.

Er hatte bereits imJanuar Strafanzeige gegen unbekannt erstattet, nachdem er bedrohtworden war.Während dem mutmaßlichen Haupttäter „mindestens Totschlag“ oder Mord vorgeworfen wird, soll sein Komplize wegen gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft.