Härtere Strafe? Mordverdächtiger im Fall Susanna wohl älter
Wiesbaden/Mainz (dpa) - Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna aus Mainz, Ali B., war im Gegensatz zu ersten Angaben zum Tatzeitpunkt vermutlich bereits 21 Jahre alt.
Damit gälte er vor Gericht nicht mehr als Heranwachsender - und müsste im Falle einer Verurteilung mit einer deutlich härteren Strafe rechnen, wie die Staatsanwaltschaft Wiesbaden mitteilte.
Die neue Altersangabe ergebe sich unter Vorbehalt aus Informationen des irakischen Generalkonsulates in Frankfurt am Main, sagte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn. Die Ermittler gehen aber nicht davon aus, dass Ali B. bewusst seine Identität verschleiert hat - sie vermuten ein Missverständnis.
Der irakische Flüchtling Ali B. wird verdächtigt, Susanna in Wiesbaden vergewaltigt und getötet zu haben. Nach einer Flucht in den Irak war er am Samstag im Beisein von Bundespolizisten mit dem Flugzeug wieder nach Deutschland gebracht worden. Bei seiner Vernehmung gestand er, das aus Mainz stammende Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung. Er sitzt in Frankfurt/Main in Untersuchungshaft.
Nach mündlicher Auskunft des Konsulates wurde Ali B. im März 1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November 1997, sagte der Staatsanwalt. Dem Konsulat lägen entsprechende Ausweisdokumente vor. Da der Staatsanwaltschaft bisher noch nichts schriftlich vorliege und die Informationen nicht überprüft worden seien, stünden sie noch unter Vorbehalt.
Falls die Auskunft stimmt, wäre der Iraker zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat nicht wie bisher angenommen 20 Jahre alt gewesen. Dies hätte „für ihn erhebliche Folgen für das Verfahren“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Bei einem Täter von 20 Jahren hätte das Gericht prüfen lassen können, ob er wegen „Reifemängeln“ noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann, erläuterte Oberstaatsanwältin Christina Gräf. Das geht mit 21 Jahren nicht mehr - Ali B. müsste bei einer Verurteilung wegen Mordes mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.
Bei der zunächst falschen Altersangabe kann es sich aus Sicht der Ermittler um ein Missverständnis gehandelt haben. Auf den irakischen Dokumenten sei der 11.3.1997 als Geburtsdatum vermerkt, bei der Übertragung ins Deutsche sei auf dem Asylantrag dann der 3.11.1997 daraus geworden. Es könne sich schlicht um einen Zahlendreher handeln, sagte Gräf.
Auch bei seinem Namen geht die Staatsanwaltschaft nicht von einer bewussten Fälschung aus: Aus den im irakischen Konsulat vorliegenden Papieren gehe hervor, dass sein Name vier Bestandteile habe. Bei den Behörden in Deutschland habe Ali B. davon dann zwei angegeben: Seinen Vornamen und den Namen seines Vaters. „Das spricht nicht dafür, dass bewusst falsche Personaldaten angegeben wurden“, sagte Gräf. Das irakische Konsulat halte die ihm vorliegenden Papiere für echt.
Bei der Ermittlungsarbeit im Fall Susanna sieht die Staatsanwaltschaft derweil keine Versäumnisse der Polizei Wiesbaden. Zur Arbeit der Polizei Mainz könne sie sich aber nicht äußern. Dort sei Susanna aber noch ein reiner Vermisstenfall gewesen, sagte Gräf. Die Polizeiarbeit sei am Rande Gegenstand der Ermittlungen.
Der Fall Susanna sorgt seit Tagen deutschlandweit für Aufsehen, auch Kritik an der Polizeiarbeit wurde laut. Eine der Fragen ist, ob die Polizei die Leiche schneller hätte finden können, wenn sie direkt umfassender nach dem Mädchen gesucht hätte.
Ali B. wird verdächtigt, die 14-jährige Susanna am Abend des 22. Mai oder in der darauffolgenden Nacht vergewaltigt und umgebracht zu haben. Am Tag darauf meldete die Mutter die Schülerin in ihrem Wohnort Mainz als vermisst. Am 29. Mai sagte eine Bekannte von Susanna der Mutter, dass ihre Tochter tot sei und die Leiche an einem Bahngleis in Wiesbaden liege. Einen Tag später, am 30. Mai, übernahm die Polizei Wiesbaden federführend die Ermittlungen von ihren Kollegen aus Mainz. Am 6. Juni wurde Susannas Leiche gefunden. Ali B. war bereits Tage zuvor mit seiner Familie in den Irak geflohen.
Erst in Wiesbaden habe der Verdacht eines Tötungsdelikts im Raum gestanden, dann sei direkt „durchgängig mit sehr hohem Polizeiaufgebot“ gesucht worden. „Wir sehen überhaupt keine Versäumnisse“, bekräftigte die Staatsanwältin.
Das genaue Obduktions- und das Auswertungsergebnis möglicher DNA-Spuren dauere noch einige Tage, hieß es. Nach der Vernehmung von Ali B. müssten seine Aussagen auch mit Spuren an der Leiche abgeglichen werden. Der junge Iraker hatte unter anderem ausgesagt, dass er aufgrund von Verletzungen im Gesicht Susannas, die infolge eines Sturzes entstanden sein sollen, befürchtet habe, dass das Mädchen die Polizei informieren werde. Dies sei sein Motiv gewesen, sie umzubringen. Wann sich Ali B. vor Gericht verantworten muss, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch unklar.
Susannas Leichnam wurde am Dienstag in einer privaten Trauerfeier auf dem jüdischen Friedhof in Mainz beigesetzt. Der Polizei zufolge waren rund 100 Trauergäste dabei, darunter auch Gäste im Alter der getöteten Jugendlichen.