Muss Hoeneß doch nicht nach Landsberg?

Eine versuchte Erpressung könnte dem Steuersünder möglicherweise helfen, in ein anderes Gefängnis zu kommen.

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München. Erst hatte der Steuersünder Uli Hoeneß Stress mit Finanzamt und Justiz, dann meldete sich ein Krimineller: Ein Ex-Häftling hat dem früheren FC-Bayern-Präsidenten kurz vor dessen Haftantritt gedroht, ihm im Gefängnis Probleme zu bereiten — falls Hoeneß keinen sechsstelligen Betrag zahle. Er werde im Gefängnis keine angenehme Zeit haben, soll der Erpresser nach Informationen der „Bild“ geschrieben haben.

Nach Polizeiangaben gab der Verfasser des mehrseitigen Erpresserbriefes an, er habe Einfluss auf den Haftverlauf, egal in welchem bayerischen Gefängnis Hoeneß einsitzen müsse. Der Tatverdächtige, ein vorbestrafter 50-Jähriger, wurde bei der geplanten Geldübergabe am Samstag festgenommen.

Auch wenn der Fall, den die Polizei sehr ernst nimmt, für Hoeneß glimpflich ausging, könnte er Wasser auf die Mühlen von Hoeneß’ Anwälten sein: Sie haben eine Unterbringung in einer anderen Justizvollzugsanstalt als in Landsberg beantragt.

„Wir wollen uns dazu nicht äußern“, sagte sein Anwalt Steffen Ufer zwar am Dienstag, allerdings bestätigte er, dass es einen Antrag gibt: „Da läuft was.“ Ähnlich hält das weiterhin auch die Staatsanwaltschaft München II. „Kein Kommentar zum Vollstreckungsverfahren“, heißt es dort.

Hintergrund des Antrags dürfte der Tag der offenen Tür sein, den die JVA Ende März veranstaltet hatte. Damit wollte sie die Neugier von 150 Journalisten befriedigen, die wissen wollten, was auf den ehemaligen Bayern-Präsidenten zukommt. Wie seine Zelle aussehen wird, weiß seitdem ganz Deutschland. Auch sein Tagesablauf ist bekannt: Wecken um 5.50 Uhr, Arbeitsbeginn 7 Uhr, Mittagspause 11 bis 12 Uhr, dann wieder Arbeit, zwei Stunden Freigang am Nachmittag sind die Regel, „Generaleinschluss“ ist um 19 Uhr.

Das habe Hoeneß’ Privatsphäre verletzt, zitierten Medien seine Anwälte. Das sieht beispielsweise auch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) so, der kurz nach dem Spektakel im Knast anordnete, die Türen der JVA Landsberg künftig für die Medien verschlossen zu halten. Hoeneß habe „das gleiche Anrecht auf Privatsphäre, und das soll auch sichergestellt werden“, sagte die stellvertretende Regierungschefin Ilse Aigner (CSU).

Zur Frage, wann Hoeneß die Haft antreten muss, halten sich die Behörden bedeckt. Nur soviel ist klar: Wenn das Gericht die Sieben-Wochen-Frist voll ausgeschöpft hat, war der 30. April das letztmögliche Datum für die Urteilszustellung. Darauf musste die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde warten, um Hoeneß die Ladung zu schicken.