Muss Polanski erneut Auslieferung fürchten?

Warschau (dpa) - Polens Justizminister Zbigniew Ziobro wird Einspruch gegen die Entscheidung eines Krakauer Gerichts einlegen, Star-Regisseur Roman Polanski (82) nicht an die USA auszuliefern. „Ich habe mich entschlossen, Einspruch beim Obersten Gericht einzulegen“, sagte Ziobro am Dienstag im polnischen Rundfunk.

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Der Minister ist zugleich Generalstaatsanwalt in Polen.

Ziobro glaubt, im Fall Polanski werde zweierlei Maß angelegt. „Ich bin sicher, wenn er ein Arzt, ein Maler, ein Klempner wäre, hätte ihn jedes Land schon längst an die Vereinigten Staaten ausgeliefert“, sagte er. Statt dessen werde Polanski von der „Crème de la crème der Gesellschaft und einem gewissen Teil der liberalen Medien beschützt“, sagte der nationalkonservative Politiker. Dabei gehe es um ein „abscheuliches Verbrechen gegen ein Kind“.

Die US-Justizbehörden ermitteln gegen Polanski („Der Pianist“, „Tanz der Vampire“) wegen eines Sexualverbrechens vor mehr als 30 Jahren. Polanski hatte zugegeben, Sex mit einer Minderjährigen gehabt zu haben, den Vorwurf einer Vergewaltigung aber zurückgewiesen.

Polanskis Anwalt Jan Olszewski zeigte sich wenig überrascht über Ziobros Ankündigung. „Jeder, der den Fall kennt, weiß, dass dies eine politische Entscheidung ist“, sagte er. Der Minister habe „die fixe Idee, Polanski zu brechen. Das ist ein moralischer Kreuzzug.“ In dem Krakauer Prozess sei es lediglich um die Zulässigkeit einer Auslieferung gegangen, nicht um Schuld oder Unschuld seines Mandanten.

Das Krakauer Gericht hatte seine im vergangenen Oktober getroffene Entscheidung, Polanski nicht auszuliefern, auch mit Zweifeln an einem fairen Prozess in Los Angeles begründet.

Polanski besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft. Der Oscarpreisträger, der als Kind in Krakau den Holocaust überlebt hatte, hat seit mehreren Jahren einen Wohnsitz in der südpolnischen Stadt.