Mutmaßliche Terroristen beenden Missachtung des Gerichts

Im Düsseldorfer Prozess gegen mutmaßliche islamistische Terroristen kommen private Details aus dem Vorleben des Hauptangeklagten ans Licht. Dessen Verteidiger versuchte vergeblich, die Aussage einer Ex-Freundin zu verhindern.

Marco G. betritt am 8. September 2014 den Gerichtssaal.

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf (dpa) - Im Düsseldorfer Prozess um zwei geplante islamistische Terroranschläge haben die Angeklagten ihre demonstrative Missachtung des Gerichts beendet. Erstmals standen am Montag alle vier mutmaßlichen Terroristen beim Eintreten des Senats und hatten die Kopfbedeckungen abgenommen. Bislang waren drei von ihnen stets sitzengeblieben, zwei hatten sich geweigert, ihre Kopfbedeckungen abzunehmen. Das Gericht hatte deswegen an den vorhergehenden Verhandlungstagen Ordnungshaft gegen sie verhängt.

Am Montag versuchte das Gericht, das Privatleben des Hauptangeklagten Marco G. zu beleuchten. G. soll als fanatischer Salafist eine Bombe im Bonner Hauptbahnhof deponiert haben - sie detonierte nicht, die Verteidigung spricht von einer Attrappe. Gemeinsam soll das Quartett danach einen Mordanschlag auf einen rechtsextremen Politiker in Leverkusen vorbereitet haben.

Bonner Bahnhofsbombe: Hauptangeklagtem Marco G. droht Lebenslang
15 Bilder

Bonner Bahnhofsbombe: Hauptangeklagtem Marco G. droht Lebenslang

15 Bilder

Die Ex-Freundin von G. berichtete vor Gericht, dass der mutmaßliche Bombenleger mit ihr eine achtjährige Tochter hat. Er habe sein uneheliches Kind aber noch nie gesehen und bisher auch keinen Unterhalt gezahlt. Als er von der Schwangerschaft erfahren habe, sei er wütend gewesen und habe ihr geraten, das Kind abzutreiben. G. habe zunächst auch die Vaterschaft bestritten, bis ein von den Behörden verordneter Vaterschaftstest den Beweis erbrachte.

Sie habe G. in einer Disco in Oldenburg kennengelernt, sagte die Frau weiter. Damals habe er noch keinen Vollbart getragen und sei ihr auch nicht sonderlich religiös erschienen. Seinen Vater, einen Ägypter, habe sie nicht kennengelernt. Verteidiger Mutlu Günal hatte vergeblich Widerspruch gegen die Vernehmung der Zeugin eingelegt.