Strafgefangene haben Anrecht auf frische Unterwäsche
Hamm (dpa). Strafgefangene haben nach einer Gerichtsentscheidung Anrecht auf täglich saubere Unterwäsche und Socken. Eine Justizvollzugsanstalt (JVA) müsse beides für einen täglichen Wechsel bereitstellen, wenn ein Inhaftierter das verlange, entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Beschluss.
Der tägliche Wechsel gelte als gesellschaftliche Norm oder zumindest als wünschenswert. Eine unzureichende Ausstattung mit Anstaltskleidung könne auch eine unzureichende Körperhygiene zur Folge haben. Und die könne sich nach der Haftentlassung negativ auswirken, etwa beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben oder beim Knüpfen sozialer Kontakte.
Ein 60-jähriger Gefangener hatte einen Antrag auf Entscheidung gestellt. Er hatte in einer westfälischen JVA wöchentlich vier Garnituren Unterwäsche und zwei Paar Socken bekommen. Das entsprach einem alten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 1993. Seit 1993 hätten sich aber die allgemeinen Lebensverhältnisse und die Lebensanschauungen verändert, begründete das Gericht die Änderung seiner früheren Rechtsprechung. Es sei geboten, dem Betroffenen eine Angleichung an die allgemeinen Lebensverhältnisse zu ermöglichen.