Mutmaßlichen indischen Vergewaltigern droht Todesstrafe

Neu Delhi (dpa) - Der Weg für ein Schnellverfahren gegen fünf mutmaßliche Peiniger des indischen Vergewaltigungsopfers ist frei. Auf die Männer könnte der Galgen warten, die Anklage lautet auf Mord.

Anwälte finden das Verbrechen zu abscheulich, um die Verteidigung zu übernehmen.

Ein Polizeisprecher in der Hauptstadt sagte, die Anklageschrift sei am Donnerstag bei Gericht eingegangen. Neben Mord werden den Männern unter anderem Vergewaltigung und Entführung vorgeworfen. Ihnen droht die Todesstrafe. Beim sechsten Beschuldigten liefen weitere Tests, um festzustellen, ob er wie von ihm selber angegeben erst 17 Jahre alt ist. Dann müsste er vor ein Jugendgericht gestellt werden.

Für die volljährigen Angeklagten soll das nicht-öffentliche Verfahren nach Angaben von Nachrichtensendern voraussichtlich an diesem Samstag beginnen. Zuständig ist eines der neuen Schnellgerichte in Neu Delhi, die erst am Mittwoch als Konsequenz aus der Vergewaltigung und dem Tod der 23-Jährigen eröffnet wurden. Ein Datum für ein rechtskräftiges Urteil ist noch nicht abzusehen. Die Polizei hat bereits angekündigt, sich für die härtest mögliche Strafe einzusetzen. Das wäre der Tod am Galgen.

Die Rechtsanwaltskammer am Gerichtsstandort im Stadtteil Saket teilte mit, ihre Mitglieder weigerten sich angesichts des „abscheulichen Verbrechens“ aus moralischen Gründen, die Verdächtigen zu verteidigen. Sollten sich keine Verteidiger finden, muss die Regierung welche bestimmen.

Die 23-Jährige war am 16. Dezember von mehreren Männern in einem Bus in Neu Delhi vergewaltigt, mit einer Eisenstange misshandelt und nackt aus dem fahrenden Fahrzeug geworfen worden. Am Samstag war die Studentin nach mehreren Notoperationen in einem Spezialkrankenhaus in Singapur an ihren Verletzungen gestorben. Ein Freund von ihr wurde ebenfalls misshandelt und überlebte verletzt. Die Familie der jungen Frau fordert die Hinrichtung aller sechs Beschuldigten.

Die Polizei will vor dem Schnellgericht mehr als 30 Zeugen präsentieren. Indische Medien zitierten Rechtsexperten, wonach das Gericht möglicherweise bereits im März ein Urteil verkünden könnte. Dagegen kann aber in höheren Instanzen Einspruch erhoben werden. Im Fall von Todesstrafen können Verurteilte außerdem ein Gnadengesuch an Präsident Pranab Mukherjee stellen.

Die Todesstrafe wird in Indien selten vollstreckt, bei besonders drastischen Taten kommt es aber zu Hinrichtungen. Zuletzt wurde im vergangenen November der letzte überlebende Angreifer der Terrorserie von Mumbai Ende 2008 gehängt. Mukherjee hatte sein Gnadengesuch abgelehnt. Es war die erste Hinrichtung in Indien seit 2004.

In Neu Delhi demonstrierten am Donnerstag erneut zahlreiche Menschen, um an die Tote zu erinnern. Der Fall hat landesweit Trauer und Wut ausgelöst. Debattiert wird seitdem außerdem über schärfere Gesetze. Medienberichten zufolge erwägt die regierende Kongresspartei, Vergewaltiger chemisch kastrieren zu lassen. Die Opposition fordert, die Todesstrafe für Vergewaltiger einzuführen.

Nicht nur in Indien, auch im benachbarten Nepal löste eine Vergewaltigung Proteste aus: Vor der Residenz des Premierministers in der Hauptstadt Kathmandu demonstrierten am Donnerstag etwa 300 Menschen für einen besseren Schutz für Frauen. Auslöser der Proteste sind Medienberichte über eine Frau, die im vergangenen Monat am Flughafen Kathmandus von Flughafenmitarbeitern bestohlen und dann von einem Polizisten vergewaltigt und geschwängert worden sein soll.