Neugeborenes aus dem Fenster geworfen Mutter gesteht Kindstötung
Wollte sie ihr Neugeborenes töten? Oder war es eine Kurzschlussreaktion? Ein Gericht muss herausfinden, warum eine junge Frau in Oberhausen ihr Baby aus dem Fenster geworfen hat. Das Urteil dürfte niemanden überraschen.
Duisburg (dpa) - Es muss eine unfassbare Szene gewesen sein: Vor sechs Monaten hat eine Mutter aus Oberhausen ihr Baby direkt nach der Geburt aus dem zweiten Stock in einen Hinterhof geworfen. Der Säugling hatte keine Chance, das Baby schlug auf dem Pflaster auf und starb. „Ich hatte gehofft, dass es durch Kartons abgefedert wird, bevor es aufschlägt“, sagte die 26 Jahre alte Mutter, die sich seit Mittwoch in Duisburg vor Gericht verantworten muss. Sie hatte ihre Schwangerschaft bis zuletzt verheimlicht.
Das Drama nahm am 29. November 2014 seinen Lauf. Die Frau war mit ihrer vierjährigen Tochter in der Oberhausener Wohnung ihrer Eltern, als die Wehen einsetzten. Die 26-Jährige brachte ihr Kind auf der Toilette zur Welt - unbemerkt von ihren anwesenden Eltern. „Ich habe das Baby mit den Händen abgefangen, dann habe ich das Fenster aufgemacht“, sagte sie den Richtern unter Tränen.
Aber der Sturz wurde keineswegs abgefedert: Der Säugling fiel auf harten Beton, sein Leichnam wurde später von Nachbarn gefunden. Eine groß angelegte DNA-Untersuchung in der Nachbarschaft hatte die Ermittler schließlich zu der Angeklagten geführt.
„Ich wollte das Kind eigentlich bei mir zu Hause bekommen und dann in die Babyklappe geben“, sagte die 26-Jährige im Prozess. Da sie jedoch in der Wohnung ihrer Eltern gewesen sei, habe sie diesen Plan nicht mehr umsetzen können.
Nach der Geburt ihrer Tochter hatte die Angeklagte bereits zweimal abgetrieben, diesmal habe sie das jedoch nicht erneut gewollt. Warum aber verheimlichte sie ihre Schwangerschaft? „Ich wollte meine Eltern nicht schon wieder enttäuschen.“ Nach zwei abgebrochenen Ausbildungen habe sie gerade erst wieder eine Lehre zur Bäckereifachverkäuferin begonnen. Diese habe sie nicht gefährden wollen.
Der 26-Jährigen droht eine Verurteilung zwischen sieben und acht Jahren Haft. Richter, Staatsanwalt und Angeklagte hatten sich bereits am ersten Verhandlungstag auf dieses Strafmaß verständigt, sollte die Mutter gestehen - eine nicht unübliche Praxis in deutschen Prozessen.