Mutter mordet aus Liebes-Lust
Gericht: Chantal, Pascal und Kevin waren Sabrina L. lästig geworden. Deshalb mussten die drei kleinen Kinder sterben.
Dortmund. Wegen der Ermordung ihrer drei Kinder ist am Dienstag die 28-jährige Sabrina L. vom Dortmunder Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Frau hatte einem verdeckten Ermittler gestanden, in den Jahren 2001 und 2004 ihre Kinder Chantal, Pascal und Kevin im Alter von zwei Monaten bis eineinhalb Jahren erstickt zu haben. Laut Gericht tötete die Dortmunderin, weil die Kinder ihr lästig geworden waren. Die Behörden waren in allen Fällen zunächst von einem plötzlichen Kindstod ausgegangen. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sorgten die Richter dafür, dass die Frau frühestens nach 20 Jahren vorzeitig entlassen werden kann.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Meyer bezeichnete die Angeklagte in der Urteilsbegründung als "Frau, die Belastungen gerne aus dem Weg ging". Sie habe zu keinem ihrer drei Kinder ein enges Vertrauensverhältnis aufgebaut. Sie habe sich mit wechselnden Männerbekanntschaften vergnügen wollen, und dabei hätten ihr die Kinder im Weg gestanden.
Die beiden ersten Kinder - ein Junge und ein Mädchen - stammten aus der ersten Ehe der Angeklagten. Als die Dortmunderin schließlich einen anderen Mann verliebte, beschloss sie nach Ansicht der Richter, die Kinder zu töten, um wieder ein freies Leben führen zu können. Ihren Ehemann hatte Sabrina L. emotional und finanziell ausgebeutet. Nachdem aus der neuen Partnerschaft ein weiteres Kind - ein Junge - hervorgegangen war, kriselte im Jahr 2004 auch diese Beziehung. Laut Urteil handelte Sabrina L. dann genauso wie bereits drei Jahre zuvor: Sie erstickte den Jungen mit einem Kissen, um offen zu sein für neue Männerbekanntschaften.
Den Beweis für die Ermordung der Kinder fand die Polizei erst 2006 mit Hilfe eines verdeckten Ermittlers. Der Mann hatte nach vielen Monaten das Vertrauen der Dortmunderin erworben. Bei einem Spaziergang in Oberhausen gestand ihm die heute 28-Jährige schließlich ihre Schuld am Tod der Kinder. Der verdeckte Ermittler hatte im Prozess in einer Videokonferenz und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt, weil seine Identität unbedingt geheim bleiben soll. Die Angeklagte selbst hatte sich im Prozess nicht mehr zu den Vorwürfen geäußert.
Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil das Geständnis bei dem verdeckten Ermittler ihrer Meinung nach nicht hätte verwertet werden dürfen. Dieser Ansicht folgten die Richter nicht.
Einsatz Verdeckte Ermittler sind Polizisten, die unter falscher Identität ermitteln. Bei Informanten oder Spitzeln (V-Leute) handelt es sich dagegen um Privatpersonen.
Befugnisse Verdeckte Ermittler dürfen unter ihrer Scheinidentität (Legende) Rechtsgeschäfte tätigen oder auch Zeugen ohne Belehrung befragen.
Anonymität In Prozessen wird die Identität des Ermittlers in der Regel geheim gehalten, um das Leben des Polizisten zu schützen. Seine Aussagen macht ein Stellvertreter. Auf Antrag wird er an einem anderen Ort vernommen, Stimme und Aussehen werden technisch verfremdet. Stimme und Bild werden in den Gerichtssaal übertragen.