Nach Arbeitsunfall gekündigt - Mechaniker gibt Rechtsstreit auf

Düsseldorf (dpa) - Er verlor bei einem Arbeitsunfall seinen Zeigefinger - und kurz darauf seinen Job: Seinen Kampf gegen die Kündigung hat ein Industriemechaniker jetzt aufgegeben.

Vor dem Arbeitsgericht Solingen hatte der Mann mit der Begründung auf Weiterbeschäftigung geklagt, sein Arbeitgeber habe sich treuwidrig verhalten. Nachdem das Gericht seine Klage abgeschmettert hatte, war der Mechaniker vor das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf gegangen. Dort zog er am Montag seine Berufung zurück.

Der Mann hatte während seiner Probezeit bei einer Firma in Solingen in eine Maschine gefasst und sich vier Finger abgetrennt. Drei konnten wieder angenäht werden. Seine Anwältin sagte, er könne nach den Reha-Maßnahmen wieder arbeiten. Der Industriemechaniker war aber nur befristet eingestellt - sein Arbeitsvertrag wäre nun ohnehin abgelaufen. Der Vorsitzende Richter riet ihm deshalb, die Berufung zurückzuziehen: Es gebe keine Chance, dass er wieder eingestellt werde.

Das Arbeitsgericht hatte zuvor geurteilt, die Kündigung sei unabhängig vom Unfall rechtens, weil sie während der Probezeit erfolgt sei. Auf den Kosten für den Berufungsprozess bleibt der Mechaniker nun sitzen.