Die Richterin sprach in der Urteilsbegründung von einer „bestialischen und unfassbaren Tat“.
Die beiden 90 und 68 Jahre alten Opfer waren die einzigen Menschen, die in der Nachbarschaft noch zu ihm gehalten hatten. Die übrigen Hausbewohner hatten sich wegen häufiger Alkoholausfälle schon vorher von dem Angeklagten abgewandt. Der 48-Jährige hatte bei der Polizei behauptet, ein „schwarzer Mann“ habe die Tat begangen. Einen Teil der Strafe wird er in einer geschlossenen Alkohol-Entziehungsklinik verbringen. Die Angehörigen der Opfer verfolgten die Urteilsbegründung laut weinend.