Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach versuchtem Kindermord
Aachen. Knapp 15 Jahre nach einem versuchten Kindermord im Kreis Düren hat das Landgericht Aachen am Donnerstag die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Täter angeordnet. Laut Sachverständigen-Gutachten hat der heute 68 Jahre alte Mann während seiner Strafhaft eine Hirnschädigung erlitten und sei nun so in seiner Persönlichkeit gestört, dass er als "Hochrisiko-Täter" einzustufen sei.
Würde er freigelassen, seien von ihm erneut schwerwiegende Straftaten zu erwarten. Im März 1995 hatte der Angeklagte ein sechsjähriges Mädchen in ein Waldstück bei Nörvenich gelockt, es sexuell missbraucht und so lange gewürgt, bis er glaubte, das Kind sei tot.
Der vielfach und einschlägig vorbestrafte Mann war im November 1995 vom Landgericht Aachen wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe hat er inzwischen abgesessen. Jetzt soll der Maßregel-Vollzug folgen. Die Verteidigung kündigte Revision an.
Ein Jogger hatte das verstörte Mädchen am nächsten Morgen gefunden. Der Täter konnte rasch festgenommen werden. Die Beweislage damals sei eindeutig gewesen, hieß es im aktuellen Urteil. Trotzdem leugnete der Mann die Tat. Bis heute bleibt er bei der Version, er habe das bewusstlose Kind rein zufällig entdeckt und es wegtragen wollen. Als er aber Hubschraubergeräusche über sich gehört habe, sei er in Panik geraten und davongelaufen.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde möglich, weil nach der Verurteilung neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit des Mannes aufkamen. Während der Haft wurde sein Gehirn wegen einer verstopften Halsschlagader mit zu wenig Sauerstoff versorgt.
Dadurch entstand laut Gutachten eine Hirnschädigung, die zu der Persönlichkeitsstörung führte. Im Gefängnis verweigerte der Mann jegliche Art von Therapie.
1995 gab es die Sicherungsverwahrung noch nicht; sie konnte deshalb nicht schon damals angeordnet werden. Im Fall des 68-Jährigen sei nun "fraglich, ob er überhaupt jemals entlassen wird", sagte der Vorsitzende Richter.