Prozess um blutigen Axt-Mord an Schornsteinfeger
Bielefeld. Ein psychisch kranker Mann hat am Donnerstag vor dem Landgericht Bielefeld den blutigen Mord an einem Schornsteinfeger zugegeben. Im Wahn soll der angeklagte Beamte den 42-Jährigen im vergangenen Juli für einen "Sendboten der Verschwörung" gehalten und hinterrücks erschlagen haben.
Die sechs gezielten Hiebe mit Axt und Beil auf den Hinterkopf trafen den arglosen Schornsteinfeger bei der Tat in Petershagen bei Minden völlig unvorbereitet. Zum Auftakt des Prozesses bestätigte der Angeklagte sein Geständnis aus der Polizei-Vernehmung und bedauerte die Tat. Die Staatsanwaltschaft will die Unterbringung des 54 Jahre alten Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus erreichen.
Gefasst verfolgte der 54-jährige Bauoberamtsrat die Verhandlung. Bevor die Pathologin die grausigen Details der Obduktion vortrug, verließen die Frau und die Kinder des Opfers vorsorglich den Saal. Wahrscheinlich war das Opfer schon nach dem ersten Schlag bewusstlos, spätestens nach fünf Minuten tot.
Nach der Tat verständigte der 54-Jährige selbst die Polizei. In der Vernehmung sprach er von einer allgemeinen Verschwörung gegen ihn, auch die Polizisten gehörten dazu. An diesem Morgen des 7. Juli 2009 habe er bereits einige Flaschen Bier getrunken, sagte der 54- Jährige. Er sei Alkoholiker, brauche jeden Tag eine Flasche Whisky und einen halben Kasten Bier. Der Bluttest ergab später 0,89 Promille.
In dieser Situation kam der Schornsteinfeger ins Haus. Er soll die Heizungsanlage prüfen. "Er hat sich über mich lustig gemacht", behauptet der Oberamtsrat, der in einem niedersächsischen Ministerium in Hannover gearbeitet hat, später in der Vernehmung. "Er kannte mein Leid, er war Teil der Verschwörung." Eine Stimme habe ihm befohlen, den Mann zu töten.
Der Angeklagte hatte schon länger mit seinem Seelenzustand zu kämpfen. Vom 10. Juni bis 3. Juli 2009, also bis wenige Tage vor der Tat, begab er sich freiwillig in die Psychiatrie im ostwestfälischen Lübbecke. Im Jahr 2003 musste er seinen Jagdschein abgeben, weil illegale Waffen und Unmengen Munition bei ihm gefunden worden waren. Das Verfahren gegen den unverheirateten und kinderlosen Mann wurde damals eingestellt, wegen Schuldunfähigkeit.