Das Opfer ist seit der Tat im nordhessischen Frankenberg schwerbehindert und an den Rollstuhl gefesselt. Der Fall muss erneut verhandelt werden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil im Sommer vergangenen Jahres aufgehoben hatte. Der 24-Jährige war im ersten Prozess wegen schwerer Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt worden.