Neues Gesetz soll Kindstötungen entlarven
Bremen (dpa) - Die umstrittene Obduktionspflicht für Kinder in Bremen tritt am Dienstag in Kraft. Dann müssen alle Kinder unter sechs Jahren, bei denen die Todesursache nicht zweifelsfrei erkennbar ist, von einem Rechtsmediziner untersucht werden.
11.02.2011
, 11:52 Uhr
Die rot-grüne Landesregierung will dadurch die Aufklärungsquote bei Kindstötungen erhöhen und für Abschreckung sorgen. Kritiker bezweifeln aber die Wirksamkeit. „Ich glaube nicht, dass dadurch ein Kind weniger stirbt“, sagte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers.
Anstoß für die Gesetzesänderung war der gewaltsame Tod des kleinen Kevin, dessen Leiche Polizisten im Jahr 2006 in einem Kühlschrank fanden.