Neues Mordkomplott unbewiesen - „Satanist von Witten“ freigesprochen
Mit einem Freispruch endete der Prozess um ein mutmaßliches Mordkomplott vor dem Landgericht in Bochum. Bei der Vernehmung der Hauptbelastungszeugin hatte es Ungereimtheiten gegeben.
Bochum. Ein als „Satanist von Witten“ bekanntgewordener Häftling ist am Donnerstag vom Vorwurf eines weiteren Mordkomplotts freigesprochen worden. Nach Überzeugung des Bochumer Schwurgerichts gibt es keine Beweise dafür, dass der 41-Jährige nach einem Ritualmord im Jahr 2001 aus der Haft heraus auch die Ermordung seiner Ex-Frau geplant hat. Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert, weil sich der Vorwurf nicht untermauern ließ.
Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Mann aus dem Gefängnis eine Brieffreundin zum Mord an seiner Ex-Frau angestiftet habe. Diese Brieffreundin, eine 34-jährige Frau, hatte sich bei ihrer Zeugenvernehmung jedoch wiederholt in Widersprüche verstrickt. „Der Eindruck, den die Zeugin hier gemacht hat, war verheerend“, sagte Richterin Petra Schönenberg-Römer bei der Urteilsbegründung. Auf ihre Aussage habe man keine Verurteilung stützen können.
Der Angeklagte, der seit fast 16 Jahren in Haft sitzt, hatte kurz zuvor noch einmal seine Unschuld beteuert und dabei gleichzeitig gefordert, die Zeugin nun ebenfalls anzuklagen - wegen Falschaussage.
Der Angeklagte kann nun auf seine baldige Entlassung hoffen. Die ursprünglich verhängte Haftstrafe von 15 Jahren wäre bereits im Juli 2016 abgelaufen. Allerdings wurde ein freiwilliger Aufenthalt des Mannes in der Psychiatrie nicht auf die Haftzeit angerechnet. Einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung standen die neuen Mordkomplott-Vorwürfe entgegen. (dpa)