Niederlage für Otti Fischer im Prozess um Sexvideo
München (dpa) Im Berufungsprozess um die Sexvideo-Affäre ist der Schauspieler und Kabarettist Ottfried Fischer mit seiner Klage gegen einen ehemaligen Reporter der „Bild"-Zeitung endgültig gescheitert.
Das Landgericht München I sprach den Journalisten am Montag vom Vorwurf der Nötigung frei.
Der Prozess war am vergangenen Dienstag erneut vertagt worden, um den Amtsrichter aus der ersten Instanz als Zeugen laden zu können. Er soll sich zu zwei Zeugenaussagen aus der ersten Hauptverhandlung äußern. Fischer („Der Bulle von Tölz“) war 2009 beim Sex mit Prostituierten gefilmt worden; das Video ging für ein sogenanntes Info-Honorar an die „Bild“-Zeitung.
Der angeklagte Journalist soll ihn daraufhin zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben. In erster Instanz war er wegen Nötigung und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen“ bereits zu 14 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen legten er und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.