Nothilfe in Pakistan läuft nach schwerem Beben an
Islamabad/Teheran (dpa) - Nach dem schweren Erdbeben im Grenzgebiet zum Iran ist die Nothilfe in der entlegenen Katastrophenregion in Pakistan angelaufen - allerdings mühsam.
Saifur Rehman vom Katastrophenschutz der Provinz Baluchistan sagte, mehrere Dörfer in der Region Mashkel seien nur über Wege durch die Wüste oder über Bergpässe mit der Außenwelt verbunden. Sie könnten daher nicht mit Lastwagen erreicht werden. Rettungstrupps und Hilfsmittel müssten daher ins Erdbebengebiet geflogen werden.
Rehman sagte, 30 Menschen in Mashkel seien bei dem Erdbeben der Stärke 7,8 am Dienstag ums Leben gekommen, mehr als 200 seien verletzt worden. Die Armee meldete 34 Tote und 80 Verletzte. Die iranischen Behörden sprachen zunächst nur von Verletzten, nicht aber von Toten. Die iranische Nachrichtenagentur Mehr berichtete unter Berufung auf den Roten Halbmond, in dem Dorf Gasht seien ein Mensch getötet und zwölf weitere verletzt worden.
Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) in Wien teilte mit, der Iran habe angegeben, das Atomkraftwerk Buschehr und andere Nuklearanlagen seien bei dem Erdbeben nicht beschädigt worden. Die IAEO habe dem Iran Unterstützung angeboten, radioaktives Material zu sichern, sollte Hilfe benötigt werden.
Papst Franziskus trauerte am Mittwoch um die Opfer des Bebens. Der Erdstoß habe Tod, Leiden und Zerstörung gebracht, sagte Franziskus während der Generalaudienz vor Zehntausenden Gläubigen und Pilgern auf dem Petersplatz. Er bete für die Opfer und für alle, die in Pakistan und im Iran trauerten. Beiden Völkern fühle er sich nahe.
Die pakistanischen Streitkräfte teilten mit, fast eine Tonne Medizin und fünf Tonnen Nahrungsmittel seien ins Erdbebengebiet geflogen worden. Armeeärzte und Soldaten unterstützten die Rettungsarbeiten. Rehman sagte, zahlreiche Lehmhütten seien eingestürzt oder irreparabel beschädigt worden. Mehrere Nachbeben erschütterten die Gegend, am Mittwochmorgen registrierte die pakistanische Meteorologiebehörde ein Beben der Stärke 6.