NRW-Jagdverband: Abschussrecht bei wildernden Katzen soll bleiben

Seit längerem wird um eine Reform des Jagdrechts gerungen. Strittig ist unter anderem das Abschussrecht für wildernde Haustiere und die Liste der jagbaren Tierarten in NRW. Der Landesjagdverband will möglichst wenig Änderungen.

Ein Jäger geht bei Sonnenuntergang mit seinem Hund auf die Jagd.

Foto: Patrick Pleul

Düsseldorf (dpa). Jäger sollten nach Ansicht des Landesjagdverbands auch weiterhin wildernde Katzen und Hunde in Nordrhein-Westfalen zur Not erschießen dürfen. Um wildlebende Tierarten wie Vögel, Kaninchen oder Rehkitze zu schützen, müsse diese Regelung in der geplanten Jagdgesetz-Reform erhalten bleiben. Das forderte Verbandspräsident Ralph Müller-Schallenberg am Mittwoch in Düsseldorf. Das Umweltministerium wolle das Tötungsrecht für wildernde Haustiere abschaffen.

Dabei könne allein eine streunende Katze im Jahr bis zu 1000 Vögel, Kleinsäuger und Amphibien erbeuten, sagte Müller-Schallenberg. Die vermeintlich zahmen Stubentiger und Schoßhunde erbeuteten während der Brut- und Aufzuchtzeit deutschlandweit millionenfach Kaninchen, Hasen und Vögel. In NRW erschießen Jäger laut Verbandspräsident jährlich rund 50 Hunde und 10.000 Katzen. Das komme lediglich als letztes Mittel infrage und sei auch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt - etwa, wenn ein unbegleiteter Hund Wild hetze oder reiße.

Wichtig sei, dass Besitzer ihre Katzen und Hunde nicht streunen und wildern lassen, appellierte Müller-Schallenberg. Lösungsansätze könnten „Kastrations- und Registrierungsprogramme“ sein oder auch die Einführung einer Katzensteuer oder Chip-Pflicht für Katzen.

Für falsch hält der Jagdverband auch das Vorhaben des Umweltministeriums, bestimmte - möglicherweise gefährdete - Arten aus dem Katalog der jagbaren Tiere zu streichen. Dazu reichten Schonzeiten aus.

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) will vor der Sommerpause einen Referentenentwurf für ein neues Jagdgesetz vorlegen - nach einem umfangreichen Dialogprozess mit Umweltverbänden, Tier- und Naturschützern, Waldbesitzern und Jagdverbänden, wie er am Mittwoch betonte. „Ziel des neuen Ökologischen Jagdgesetzes wird eine zeitgemäße Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Jagd in NRW sein.“ Künftig sollten „Tierschutz, Naturschutz und naturnahe Waldwirtschaft Hand in Hand“ gehen.

Bereits seit längerem wird um eine Reform gerungen. Bisher ist in mehreren Punkten noch keine Einigkeit erzielt worden. Zu den offenen Fragen gehört neben der Liste der jagbaren Tiere auch etwa die Ausbildung von Jagdhunden. Diese ist derzeit auch am lebenden Wild erlaubt. Der Jagdverband hält das für alternativlos. Das Ministerium will dieses Thema aber ebenso angehen wie das Abschussrecht für wildernde Haustiere.

Der Verband hat zudem Klage gegen das Land erhoben, das dessen Anerkennung als Tierschutzverein Ende Januar abgelehnt hatte. Diese Ablehnung sei rechtswidrig, meinte der Verbandspräsident. Tierschutz und Jagd seien kein Widerspruch. Der Verband sei Treuhänder der freilebenden Tierwelt.