Oberlandesgericht stoppt Freilassung von Kindermörder
Er hat zwei Kinder umgebracht und ist nach Ansicht seiner Gutachter sadistisch und pädophil veranlagt: Die geplante Freilassung eines Kindermörders hat für Unruhe gesorgt - nun ist sie erst einmal vom Tisch.
Hamm (dpa). Das Oberlandesgericht in Hamm hat die Freilassung eines zweifachen Kindermörders gestoppt. Das Gericht verwarf zudem die vom Landgericht Bielefeld im Juli verfügten Haftlockerungen für den Gefangenen. Für den 63-Jährigen dürfe kein Entlassungstermin festgelegt werden, da er weiterhin als hochgradig gefährlicher Sexualverbrecher gelte, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.
Gutachter hatten den Mann als hochgradig gefährlichen sadistischen Pädophilen beschrieben. Das Landgericht hatte dennoch seine Entlassung für Mitte 2015 verfügt. Für die Zeit davor hatte das Bielefelder Gericht Haftlockerungen wie Ausgänge und eine Verlegung in den offenen Vollzug angeordnet. Daran hatte sich heftige Kritik entzündet, die Staatsanwaltschaft war gegen den Beschluss mit einer Beschwerde vor das Oberlandesgericht gezogen.
Der Mann war 1990 wegen der Ermordung einer Neunjährigen 1989 in Metelen (Kreis Steinfurt) vom Landgericht Münster zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1968 hatte er eine Sechsjährige umgebracht und hatte dafür eine Jugendstrafe verbüßt.
Das Oberlandesgericht ließ deutliche Kritik an der Entscheidung des Landgerichts erkennen: Mit der Anordnung der Lockerungen habe das Landgericht seine Kompetenzen überschritten: Solche Entscheidungen habe der Strafvollzug zu treffen - das Gericht dürfe sie nur überprüfen. Auch hätte das Landgericht keinen Freilassungstermin festsetzen dürfen, solange die Voraussetzungen dafür fehlten. Das Oberlandesgericht gab den Fall an das Landgericht zurück, dass nun erneut entscheiden muss.