Eisbär Knut als Werbestar: Berliner Zoo siegt vor EU-Gericht
Luxemburg/Brüssel (dpa) - Plüschtiere, Bücher, Spiele: Bei der Vermarktung des verstorbenen Eisbären Knut hat der Berliner Zoo einen Sieg vor dem EU-Gericht verbucht.
Das britische Unternehmen Knut IP Management darf die Marke „Knut - der Eisbär“ nicht nutzen, entschieden die Richter am Montag in Luxemburg (Rechtssache T-250/10). Es bestehe Verwechslungsgefahr mit der Marke „Knud“, die sich der Berliner Zoo schon frühzeitig gesichert hatte. Damit bestätigten sie eine Entscheidung des EU-Markenamtes.
Beide Marken enthalten den Vornamen Knud oder Knut, stellten die Richter fest. Verbraucher könnten die unterschiedliche Schreibweise leicht übersehen, die Namen seien zu ähnlich. Zudem sollten beide Marken vergleichbare Güter wie Sportartikel und Spielzeug bewerben.
Der im Dezember 2006 in Berlin geborene Knut war als knuddeliges Tierbaby rasch zum Medienliebling geworden. Nachdem seine Mutter den kleinen Eisbären verstoßen hatte, zog Tierpfleger Thomas Dörflein ihn mit der Flasche auf. Mehr als elf Millionen Besucher sahen Knut zu Lebzeiten. Auch Dörfleins Tod 2008 bewegte die Menschen.
Knut erlag im März 2011 einer Virusinfektion im Gehirn. Doch auch nach seinem Tod bleibt er seinen Anhängern im Gedächtnis: Die Bronzestatue „Knut - Der Träumer“ erinnert im Zoo an den beliebten Bären, sein Präparat war jüngst im nationalen Naturkundemuseum der Niederlande in Leiden zu sehen. Gedenkmünzen und Schokoladenpackungen ziert das Tier gleichermaßen.
Auch nach dem Urteil des EU-Gerichts könnte der Rechtsstreit noch weiter gehen. Die unterlegene britische Firma könnte den Fall vor die obere Kammer bringen, den Europäischen Gerichtshof.