Outlet-Center: Grünes Licht für Direktverkaufs-Zentren
Urteil: Gericht kippt Gesetz, wonach nur Metropolen große Factory-Outlet-Center planen dürfen.
Münster. Schlappe für die Landesregierung: Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster hat die vom Land festgesetzte Größenbeschränkung sogenannter Outlet-Center für nichtig erklärt. Die Festlegung, dass diese Verkaufszentren für günstige Markenkleidung nur in großen Städten erlaubt sind, verstoße gegen das Recht der kommunalen Selbstverwaltung.
Mit dem Grundsatzurteil der höchsten NRW-Richter hatte eine Verfassungsbeschwerde der 20000-Einwohner-Stadt Ochtrup Erfolg. Die Kommune im ländlich geprägten Nordmünsterland will ihr Factory-Outlet-Center deutlich vergrößern: von derzeit 3500 auf bis zu 11 500 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Der Präsident des Landesverfassungsgerichtes, Michael Bertrams, fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: Es gebe Fehleinschätzungen im Gesetz, und die festgelegten Schwellenwerte - 5000 Quadratmeter Verkaufsfläche nur in Kommunen ab 100 000 Einwohnern - seien "nicht nachvollziehbar".
Das Urteil dürfte für Kommunen mit ähnlichen Plänen richtungsweisend sein. Denn der preisgünstige Direktverkauf von Markenkleidung boomt, das zeigen die Zentren jenseits der NRW-Grenze in Holland. Nun sind das Wirtschaftsministerium und der Landtag gefragt, sich mit den in Münster gekippten Schwellenwerten zu beschäftigen.
Aus dem NRW-Wirtschaftsministerium gab es gestern nur den Hinweis, das Urteil werde "sorgfältig" geprüft. Von einer "Ohrfeige" für Ministerin Christa Thoben (CDU) sprach die Opposition im Landtag: Die Verfassungsrichter hätten Thobens "Geisterfahrt" gestoppt, nachdem sie Warnungen von Experten bei der Änderung des Landesentwicklungsprogramms 2007 ignoriert habe, so der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Eiskirch. Und: Die "gebotene Auseinandersetzung" hinsichtlich der Gesetzesauswirkung für die NRW- Kommunen sei "nicht zu erkennen".