Düsseldorf OVG Münster weist Klagen der Fluglärmgegner ab

Der Düsseldorfer Airport kann die Pläne zum Ausbau des „Vorfelds West“ umsetzen, neue Stellplätze für Flugzeuge dürfen gebaut werden.

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Düsseldorf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat gestern nach neunstündiger Verhandlung die Klagen von Anwohnern aus der Umgebung des Flughafens Düsseldorf sowie der Städte Kaarst, Meerbusch und Ratingen gegen die Errichtung von weiteren Vorfeldflächen abgewiesen und den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums vom 16. Juni 2015 für den Ausbau bestätigt.

Flughafenchef Thomas Schnalke zur Entscheidung des OVG: „Mit seiner Entscheidung hat der 20. Senat heute die dringend notwendige Klarheit hergestellt, so dass wir in den kommenden vier Jahren die für unseren schnell wachsenden Flughafen wichtigen sechs Abstellpositionen als Kompensation für weggefallene Flächen bauen können.“

Das Erweiterungsvorhaben sei zum einen mit Rücksicht auf im zentral-östlichen Bereich entfallende Stellplatzpositionen und zum anderen „zwecks effektiverer und sichererer Verkehrsgestaltung des Flughafens gerechtfertigt“. Den Auswirkungen, die von dem Erweiterungsvorhaben ausgingen, komme demgegenüber kein erhebliches Gewicht zu, heißt es. Die zu erwartenden Lärm-, Schadstoff-, Geruchs- und Lichtemissionen seien geringfügig oder nicht erheblich. Auf eine von den Klägern geltend gemachte Zunahme an Flugbewegungen komme es nicht an, da eine solche dem Erweiterungsvorhaben nicht zuzurechnen sei, weil auch mit den bestehenden Vorfeldflächen das künftige Verkehrsaufkommen bewältigt werden könnte. Auch ein Verstoß gegen den Angerlandvergleich liege nicht vor, weil dieser die Errichtung von Vorfeldflächen innerhalb des bestehenden Flughafengeländes nicht ausschließe. Das OVG hat die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen. Red