Flughafen von Québec Passagierflugzeug in Kanada stößt mit Drohne zusammen
Québec/Frankfurt (dpa) - Ein Passagierflugzeug ist am internationalen Flughafen von Québec mit einer Drohne kollidiert. Verkehrsminister Marc Garneau sprach von der ersten Kollision eines Passagierflugzeugs mit einer Drohne in seinem Land.
Er sei „extrem erleichtert“, dass das Flugzeug sicher habe landen können. Der Zusammenstoß verursachte nur kleinere Schäden am Flugzeug der Fluggesellschaft Skyjet, wie das kanadische Verkehrsministerium am Sonntag (Ortszeit) mitteilte.
Dem Minister zufolge hätte der Unfall, der sich bereits am 12. Oktober ereignete, auch katastrophale Folgen haben können, wenn die Drohne mit dem Cockpit oder den Triebwerken kollidiert wäre. Die Drohne prallte in einer Höhe von 450 Metern mit dem Linienflugzeug zusammen. Informationen zur Art der Drohne und zu ihrem Piloten gab es zunächst nicht.
Kanada hat im März dieses Jahres die Vorschriften verschärft: Demnach dürfen Drohnen nicht mehr näher als 5,5 Kilometer an Flughäfen heranfliegen und eine Höhe von 90 Metern nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 25 000 kanadischen Dollar (16 900 Euro) oder einer Gefängnisstrafe geahndet werden. In Deutschland ist ab dem 1. Oktober eine Art Führerschein („Kenntnisnachweis“) für größere zivile Drohnen Pflicht.
Auch im deutschen Luftraum werden Flugzeugpiloten immer häufiger durch Drohnen behindert. Nach Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS) meldeten Piloten im Umfeld großer Flughäfen bis Ende September 71 „Behinderungen durch Drohnen“ in diesem Jahr. Im gesamten Vorjahr gab es 64 Vorfälle, 2015 waren es 14. Kollisionen gab es bislang noch nicht.
Demnach wurden die meisten Behinderungen im Großraum des Frankfurter Flughafens gemeldet. „Wir haben hier ein radikal zunehmendes Problem und rechnen für das gesamte Jahr mit einer Verdopplung der Behinderungen gegenüber dem Vorjahr“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Flugsicherung, Klaus-Dieter Scheurle, im September. Drohnen müssten für die Flugsicherung sichtbar gemacht werden. Bisher sind Hobby-Drohnen für das Radar nicht zu erkennen.
Mit der im April verabschiedeten Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums müssen auf bestimmten Drohnen Name und Anschrift des Halters auf einer feuerfesten Plakette vermerkt sein. Pilotenvertreter und DFS fordern aber ein zentrales Register und die Ortung von Drohnen per Chip, auch um Haftungsfragen bei Schäden zu klären.
Nach Schätzungen der DFS wird es Ende des Jahres knapp eine Million Drohnen in Deutschland geben.