Pistorius bleibt vorerst im Hausarrest

Pretoria (dpa) - Eine sofortige Rückkehr ins Gefängnis bleibt dem früheren Spitzensportler Oscar Pistorius erspart.

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Der 29-Jährige darf bis zum nächsten Gerichtstermin im April im Hausarrest bleiben, muss dafür aber eine Kaution von 10 000 Rand (640 Euro) zahlen und sich künftig elektronisch überwachen lassen. Das verfügte Richter Aubrey Ledwaba am Dienstag bei einer Anhörung zu neuen Bewährungsauflagen in Pretoria.

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Die Auflagen gelten, bis nächstes Jahr neu über die Dauer von Pistorius' Haftstrafe entschieden wird. Ihm droht wegen der tödlichen Schüsse auf seine damalige Freundin Reeva Steenkamp eine Verurteilung zu mindestens 15 Jahren Haft. Pistorius' Anwalt kündigte an, den Fall vor das Verfassungsgericht bringen zu wollen.

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Die Vollzugsbehörden brachten noch am Dienstag einen Sender zur elektronischen Überwachung bei Pistorius an. Ein Beamter der Behörde weigerte sich, weitere Einzelheiten zu erläutern. Die sonst übliche Fußfessel kann bei Pistorius, dem als Kind beide Unterschenkel amputiert wurden, nicht eingesetzt werden. Experten vermuten daher, dass es sich um ein elektronisches Armband handelt.

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Pistorius wird die Villa seines Onkels in Pretoria, wo er seinen Hausarrest absitzt, täglich zwischen 7.00 Uhr morgens und 12.00 Uhr mittags verlassen dürfen, wie der Richter erklärte. Er darf sich in einem Radius von 20 Kilometer rund um das Haus bewegen. Alle Pässe muss er aber abgeben, um einer möglichen Fluchtgefahr vorzubeugen, wie Ledwaba weiter sagte.

Pistorius verfolgte die Anhörung zumeist mit versteinerter Miene. Es war sein erster öffentlicher Auftritt seit der Urteilsverkündung der ersten Instanz im Oktober vergangenen Jahres. Den Gerichtsunterlagen zufolge hat Pistorius mit einem Jura-Fernstudium an der „London School of Economics“ begonnen. „Für das Fernstudium brauche ich täglich Zugang zum Internet“, erklärte er.

Die strengeren Auflagen wie die elektronische Überwachung ersparen Pistorius zunächst eine Rückkehr ins Gefängnis. Die Kautionssumme wurde so niedrig angesetzt, weil der 29-Jährige seinem Anwalt Barry Roux zufolge kein Geld mehr hat. Die Staatsanwaltschaft habe zunächst eine Garantiesumme von einer Million Rand gefordert. „Er hat das Geld einfach nicht“, sagte Roux.

Ein Berufungsgericht hatte Pistorius vergangene Woche wegen der tödlichen Schüsse vom Valentinstag 2013 des Mordes für schuldig befunden. Nach deutschem Recht entspricht der Straftatbestand am ehesten dem Totschlag. Pistorius droht nun eine Haftstrafe von mindestens 15 Jahren, falls die Richter nicht besondere mildernde Umstände anführen. Die Entscheidung wird im nächsten Jahr fallen. Das Gericht will sich am 18. April wieder mit dem Fall befassen.

Pistorius wird nun auch vor das Verfassungsgericht ziehen, um das Urteil des Berufungsgerichts anzufechten, wie Anwalt Roux erklärte. Die Verteidigung wolle argumentieren, dass Pistorius wegen des großen medialen Drucks vor Gericht kein faires Verfahren bekommen habe.

Staatsanwalt Gerrie Nel sagte, der Gang vor Verfassungsgerichts sei Pistorius' gutes Recht, „aber wir sind nicht überzeugt, dass er eine gute Argumentation hat“. Experten sehen die Chancen, dass sich das Verfassungsgericht des Falles annimmt, als sehr gering an.

In erster Instanz war Pistorius im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach einem Jahr Haft wurde er dann wegen guter Führung in den Hausarrest entlassen.