Pistorius muss fünf Jahre in Haft
Pretoria (dpa) - Wegen der tödlichen Schüsse auf seine Freundin muss Südafrikas Sportidol Oscar Pistorius für fünf Jahre ins Gefängnis.
Gleich nach Bekanntgabe des Strafmaßes verhafteten Beamte den 27-jährigen Weltrekordler im Obersten Gericht in Pretoria. Zur Verbüßung der Strafe für die fahrlässige Tötung des 29-jährigen Models Reeva Steenkamp in der Valentinsnacht 2013 wurde Pistorius in Pretorias berüchtigtes Zentralgefängnis Kgosi Mampuru II gebracht.
Während Demonstranten vor dem Gericht gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil protestierten, erklärte Steenkamps Familie, der Gerechtigkeit sei genüge getan. Pistorius werde nun für seine Tat bezahlen. „Wir haben das Gefühl, dies nun hinter uns lassen zu können“, sagte Steenkamps Vater Barry.
Allerdings kann der Paralympics-Star unter Umständen bereits nach zehn Monaten den Rest der Strafzeit auf Bewährung im Hausarrest verbringen. Dies wäre nach Angaben eines Sprechers der Strafvollzugsbehörde möglich, wenn Pistorius gute Führung bescheinigt und ein entsprechender Antrag von ihm positiv beschieden wird.
Der Prothesen-Sprinter akzeptiere das Strafmaß, erklärte sein Onkel Arnold Pistorius. „Er wird nun seinen eigenen Weg der Heilung beginnen können“, sagte er. Die Nationale Strafverfolgungsbehörde (NPA) kündigte eine Überprüfung des Urteils an. „Wir werden uns mit der Staatsanwaltschaft konsultieren und dann entscheiden“, sagte NPA-Chef Mxolisi Nxasana vor dem Justizausschuss des Parlaments. Die Anklage hat - ebenso wie die Verteidigung - 14 Tage Zeit, um in Berufung zu gehen.
Pistorius hatte Steenkamp im Februar 2013 mit vier Schüssen durch die geschlossene Toilettentür seiner Villa getötet. Er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet, erklärte der Paralympics-Star in seinem insgesamt mehr als sieben Monate dauernden Prozess. Richterin Thokozile Masipa (67) hatte diese Erklärung als glaubhaft bezeichnet. Sie wies die Anklage auf Mord zurück, weil die Staatsanwaltschaft für eine gezielte Tötung von Steenkamp keine hinreichenden Beweise vorgelegt habe. Stattdessen befand sie Pistorius am 12. September der fahrlässigen Tötung schuldig.
Bei der Begründung des Strafmaßes erklärte Masipa nun, die Schüsse durch die Toilettentür seien „grob fahrlässig“ gewesen. Pistorius habe klar sein müssen, dass ein Mensch in dem engen Raum hinter der Tür den Schüssen aus einer großkalibriger Waffe nicht entkommen konnte. Damit folgte Masipa weitgehend dem Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft, die allerdings „mindestens“ zehn Jahre verlangt hatte. Möglich wäre eine Strafe von bis zu 15 Jahren gewesen.
Die Richterin verurteilte den behinderten Sportler zudem zu drei Jahren Haft wegen rücksichtslosen Gebrauchs einer Waffe, setzte diese Strafe aber für fünf Jahre zur Bewährung aus. Dabei ging es darum, dass Pistorius im Januar 2013 in einem Restaurant in Johannesburg einen Schuss abgefeuert hatte.
Den Wunsch der Verteidigung, Pistorius das Gefängnis gänzlich zu ersparen, wies Masipa zurück. „Ich bin der Ansicht, dass eine Strafe ohne Zeit im Gefängnis das falsche Signal an die Gesellschaft senden würde“, sagte sie. „Andererseits wäre es nicht angemessen, ihm eine zu lange Strafe zu geben, denn dies wäre ein Mangel an Barmherzigkeit.“ Die von Pistorius geäußerte Reue halte sie für aufrichtig. Der Paralympics-Star, der im Verfahren oft geweint hatte, nahm sein Urteil mit unbewegter Miene entgegen.
Scharf kritisiert wurde der Urteilsspruch von der Frauenliga des regierenden Afrikanischen Nationalkongress (ANCWL). „Wir waren nie einverstanden damit, dass Pistorius nur wegen fahrlässiger Tötung belangt wird. Und wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, Berufung einzulegen“, sagte ANCWL-Sprecherin Jacqui Mofokeng. Denkbar wäre nach Angaben eines Sprechers der Strafverfolgungsbehörde, dass eine Berufung sich nicht allein gegen das Strafmaß richte, sondern erneut eine Verurteilung wegen Mordes angestrebt werde.