Gezählt werden neben falschen Notrufen auch Beschädigungen von „Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ wie Feuerlöschern oder Nothämmern. 2015 hatten die Landeskriminalämter insgesamt rund 300 Fälle weniger registriert. Der Missbrauch eines Notrufs ist strafbar.
Die meisten Verstöße gab es 2016 im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen (1945). An zweiter Stelle folgt Berlin (1353), dann Baden-Württemberg (1192) und Bayern (1126). Täter können mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen belangt werden.
Viele falsche Notrufe tauchten nicht in der BKA-Statistik auf, weil keine böswillige Absicht vorliege, sagte Björn Neureuther, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Schutzpolizei der Polizeigewerkschaft GdP, der Deutschen Presse-Agentur.
Häufig wählten Menschen den Notruf, die Hilfe oder Kontakt suchten oder beispielsweise verlorene Tiere melden wollten. „Uns ist es lieber, wenn Menschen einmal zu oft anrufen. Menschen, die Probleme haben, sollen sich weiter an die Polizei wenden“, sagte Neureuther.