Polizist mit mutmaßlich rechter Gesinnung vom Dienst enthoben
Ein Dortmunder Polizist rechnet sich zu den sogenannten Reichsbürgern. Sie lehnen die Verfassung ab. Der Dienstherr zog Konsequenzen.
Dortmund (dpa) - Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange hat einen Polizisten mit mutmaßlich rechter Gesinnung vorläufig vom Dienst enthoben. Der 34-Jährige steht im Verdacht, der Gruppierung der sogenannten Germaniten oder Reichsbürger anzugehören. „Diese „Reichsideologen“ berufen sich darauf, dass das Deutsche Reich juristisch nie untergegangen ist und stellen die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Verfassungsorgane in Frage“, teilte die Polizei am Dienstag mit. Der Beamte lehne die Verfassung ab.
„Jeder Polizeivollzugsbeamte ist auf das Grundgesetz vereidigt worden und hat die Pflicht, aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Der Dienstherr erwartet dies von seinen Polizeivollzugsbeamten jederzeit. Daher ist für Verfassungsfeinde in den Reihen der Polizei kein Platz“, sagte Lange.
Am Dienstagmorgen hatten Beamte die Wohnung des Polizisten durchsucht. Aufgrund eines zuvor eingeleiteten Disziplinarverfahrens hatte die Dortmunder Polizei einen Durchsuchungsbeschluss beim Verwaltungsgericht Münster erwirkt. Noch am gleichen Tag wurde der 34-Jährige vorläufig vom Dienst enthoben. Einzelheiten wollte die Polizei unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht nennen. Strafrechtlich sei der Mann aber wohl nicht zu belangen, sagte ein Sprecher. Es soll der erste Fall dieser Art in Dortmund sein.
Recht anschaulich beschreibt der Verfassungsschutz in Brandenburg die Auffassung von Reichsbürgern und was das Amtsgericht Duisburg davon hält:
„„Reichsregierungen“ und „Reichsbürger“ behaupten, das Deutsche Reich bestünde in den Grenzen von 1937 bis heute völkerrechtlich fort. Dagegen sei die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich nur teilidentisch, daher völkerrechtlich illegal somit juristisch nicht existent. Konsequent ignorieren „Reichsbürger“ zudem alles, was ihren wirren Auffassungen zuwiderläuft. Geht ein solcher Vorgang vor Gericht, sind die Urteile mehr als deutlich. So entschied 2006 beispielsweise das Amtsgericht Duisburg: „Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist.“