Viele neue Verdachtsfälle im Mordprozess gegen Krankenpfleger
Oldenburg (dpa) - Der Tod von mehr als 180 Menschen wird im Zusammenhang mit einem Mordprozess gegen einen ehemaligen Krankenpfleger aus Niedersachsen untersucht. Der Mann steht bereits wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs in Delmenhorst vor dem Oldenburger Landgericht.
Auch im dortigen Klinikum könnte er für den Tod von mehreren Menschen verantwortlich sein. Bei zwölf Sterbefällen in einem Krankenhaus gebe es Hinweise auf Fremdeinwirkung, sagte ein Gutachter in Oldenburg.
In Delmenhorst untersucht eine Sonderkommission derzeit 174 Todesfälle im örtlichen Klinikum, auch dort hatte der Pfleger gearbeitet.
Der Mann wurde bereits 2008 wegen Mordversuchs zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Im Gefängnis prahlte er nach Zeugenaussagen mit seinen Taten. Bei 50 Toten habe er aufgehört zu zählen.
Ob die zwölf Todesfälle in Oldenburg dem Pfleger zu Last gelegt werden können, ist nach Angaben der Klinik unklar. Der Gutachter, Prof. Georg von Knobelsdorff, hatte bei den schwer kranken Patienten einen erhöhten Kaliumspiegel festgestellt. In sieben Fällen sei eindeutig von Fremdeinwirkung auszugehen, sagte von Knobelsdorff. In fünf Fällen sei diese nicht ausgeschlossen. Der Gutachter hatte in Oldenburg 56 Sterbefälle während der Dienstzeit des Mannes auf der herzchirurgischen Intensivstation und einen in der Anästhesiepflege überprüft.
In Delmenhorst untersuchen zur Zeit Polizei und Staatsanwaltschaft den Tod von 174 Patienten, die von 2003 bis 2005 während der Schichten des Krankenpflegers starben. Bevor der Pfleger in Delmenhorst anfing, arbeitete er von 1999 bis 2002 am Klinikum Oldenburg.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm jetzt vor, Patienten eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt zu haben, um sie danach wiederbeleben zu können. Später soll sein Motiv auch Langeweile gewesen sein.
„Nirgendwo kann ein Serienmörder so unbehelligt sein Unwesen treiben wie im Krankenhaus oder Pflegeheim. Denn der Tod ist hier allgegenwärtig“, sagte Eugen Brysch, Vorstand Deutsche Stiftung Patientenschutz. Oft könne nur das Team den Täter überführen. Bei toten Kindern und alten Menschen müsse es verpflichtende amtsärztliche Leichenschauen geben.
Der Oldenburger Klinik-Geschäftsführer Dirk Tenzer sagte, es habe keine erhöhte Sterberate und keinen erhöhten Verbrauch des Herzmedikaments gegeben. Auffälligkeiten seien also nur durch die intensive Untersuchung erkennbar gewesen: „Es war undenkbar, dass jemand aus unseren Reihen solche Taten begehen könnte.“