Herford Polizist rechtfertigt Pfefferspray-Einsatz gegen Autofahrer

War es grundlose Polizeigewalt oder verhältnismäßige Gegenwehr eines Beamten? Nach einer eskalierten Verkehrskontrolle muss sich in Herford ein Polizist für Schläge und Pfefferspray verantworten. Zentrales Beweisstück ist ein Video.

Vor Gericht hatte der Angeklagte sein Verhalten als verhältnismäßig bezeichnet.

Foto: Friso Gentsch

Herford. Im Prozess um einen Pfefferspray-Einsatz gegen einen Autofahrer hat der angeklagte Polizist sein Vorgehen verteidigt. Er habe in einer bedrohlichen Situation die Kontrolle behalten wollen, sagte der 40-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Herford. Der Polizist soll vor mehr als zwei Jahren einen Fahrer bei einer aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle in Herford grundlos geschlagen und mit Pfefferspray attackiert haben.

In seiner Aussage schilderte er detailliert die Situation anhand eines Videos. Es zeigt eine Rangelei, in deren Verlauf der Beamte den Fahrer schlägt und ihm später mit Pfefferspray nachsetzt. Es habe der Verdacht bestanden, dass er eine Straftat verdecken wollte. Zudem seien der Fahrer und sein herbeigerufener Cousin aggressiv gewesen. In dem Handgemenge habe der Fahrer schließlich auch den Polizisten geschlagen.

Wegen der Auseinandersetzung hatte 2015 zunächst der Fahrer auf der Anklagebank gesessen. Der Polizist forderte zudem Schmerzensgeld. Nach Sichtung des Videos war der Autofahrer jedoch freigesprochen worden. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft nun den Polizeibeamten angeklagt. Sie hält ihm auch Verfolgung Unschuldiger durch Falschangaben vor.

Am Dienstag brachte der Nebenklageanwalt einen weiteren Vorwurf ins Spiel: Demnach soll der Polizeibeamte vor einigen Monaten bei seinen Kollegen verbotenerweise die Kriminalakte des Autofahrers angefragt haben. Die Staatsanwaltschaft prüft diesen Verdacht. Es sind drei weitere Prozesstage angesetzt.

Vom Amtsgericht Düsseldorf war Anfang August ein Polizist, der einer Frau die Nase gebrochen hatte, freigesprochen worden. Den Schlag werteten die Richter als Notwehr-Reaktion. Die Frau hatte auf ein Knöllchen hysterisch reagiert und war den altgedienten Motorradpolizisten von hinten angegangen. dpa