Urteil Polizist soll wegen sexueller Übergriffe ins Gefängnis
Ansbach · Vor Gericht bestritt er die Vorwürfe. Doch das Landgericht Ansbach sieht es als erwiesen an, dass ein Beamter im Dienst zwei Mal sexuell übergriffig wurde.
Das Landgericht im fränkischen Ansbach hat einen Polizeibeamten wegen sexueller Übergriffe im Dienst zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Die Kammer sah es am Montag als erwiesen an, dass der 57-Jährige zwei Frauen in ihren Wohnungen besuchte und sie dann unsittlich berührte. Der suspendierte Beamte verliert damit seinen Job und auch seine Pensionsansprüche. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten, sein Verteidiger auf Freispruch plädiert.
Einer heute 76-Jährigen griff der Mann nach Überzeugung der Richter an die Brust und nutzte dabei seine Position als Polizist aus. Weil er außerdem seine geladene Dienstwaffe mitführte, wurde er in diesem Fall wegen eines schweren sexuellen Übergriffs verurteilt. Im zweiten Fall verurteilte das Gericht den Beamten wegen sexueller Belästigung: Einer heute 50-jährigen Frau hatte der Polizist nach Überzeugung der Richter unvermittelt an die Brust gegriffen und verlangt, sie solle sich ausziehen.
Der Vorsitzende Richter Claus Körner sagte, das Strafmaß sei ausreichend, um die Tat zu sühnen. Der Mann habe der Polizei durch sein Verhalten großen Schaden zugefügt. In der Verhandlung hatte der Angeklagte zu dem schwereren Fall eine Version des Geschehens geschildert, die der Aussage des Opfers komplett widersprach. Der Staatsanwalt forderte für den Polizisten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten - es sei nur schwer vorstellbar, dass sich die über 70-Jährige einem Polizisten angeboten habe.